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	   		           				(Frage) beantwortet    |    | Datum: |  19:08 Sa 20.09.2008 |    | Autor: |  robertl |   
	   
	  
 | Aufgabe |   hei
 
was bedeutet es wenn die vollziehende Gewalt also die Exekutive ein Vetorecht gegen die Legislative(gesetzgebende gewalt)
 
hat??  |  
  
siehe oben.......
 
 
veto -einspruch        aber wieso einspruch wenn die legislative mit der opposition die legislatibve mit der regierung kontrolliert(vitale  Gewaltenteilung9)
 
?????????
 
 
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	   		           				(Antwort) fertig    |    | Datum: |  13:28 So 21.09.2008 |    | Autor: |  Josef |   
	   
	   Hallo robertl,
 
 
die gegenseitigen Funktions- und Kompetenzverpflechtungen betreffen vor allem das Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive, wo sie durch zahlreiche Einwirkungskompetenzen (Wahlbefugnisse, Informations- und Kontrollrechte) und Mitwirkungsbefugnisse (Initiativrechte, Einspruchs- und Zustimmungsbefugnisse) verwirklicht sind. 
 
 
Beispielhaft lassen sich im Bereich Gesetzgebung - Regierung,Verwaltung folgende Gewaltenverschränkungen auszählen:
 
 
- im parlamentarischen Regierungssystem ist die Regierung vom Parlament abhängig. Das Parlament hat das Recht der Wahl des Bundeskanzlers und des konstruktiven Misstrauensvotums, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Art. 43 bis 45 c sowie das Recht, den Haushaltsplan, das in Zahlen gegossene Regierunsprogramm, als formelles Gesetz zu verabschieden.
 
 
- Umgekehrt ergeben sich starke Einwirkungsmöglichkeiten der Exekutive auf das Parlament etwa durch:
 
 
a) die Rechte der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere durch das Gesetzesinitiativrecht
 
 
b) die Mitwirkung der Länderexekutiven bei der Gesetzgebung des Bundes über den Bundesrat
 
 
u.a.
 
 
 
 
Viele Grüße
 
Josef
 
 
 
 
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