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hilfe Mathe Sek 2 schulgesetz: idee , Hilfe
Status: (Umfrage) Beendete Umfrage Status 
Datum: 18:11 Fr 27.03.2009
Autor: Jay-Xenon

Aufgabe
Mathe Vorabitur Rechtsgrunglage? NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem. Vor ca. 3 Wochen schrieb ich mit den anderen Schülern meine Mathe Vorabiturprüfung.
Da die Aufgaben sofern schon rumkursierten, weil die Lehrerin die Aufgaben vor 3 Jahren genommen hat, haben wir zum Teil die Aufgaben gehabt.
Die Lösung dementsprechend zum Teil auch.
Meine Mathelehrerin stellte mich zur Rede aufgrund paar diverse Tatsachen:
1.Die Matheklausur seie zum größten Teil fast wortgleich mit der Musterlösung von ihr.
2.Eine Teilaufgabe in der Aufgabe 1 ist dieses Mal nicht gefragt worden, ich habe die dennoch gemacht.
3.Ein Fehler was Sie gemacht hatte, habe ich auch gemacht.
Ich habe hingewiesen, dass ich
1. die Prüfung am voherigen Tag schonmal gemacht habe. Sogar noch bis zum Morgen habe ich diese selber versucht zu lösen.
2. Niemand hat während der Klausur mir nachweisen können,dass ich betrogen habe, was ich natürlich nicht gemacht habe.
3. Die letzte Aufgabe habe ich nicht gemacht. bzw. die letzte Teilaufgabe.
Als sie mir am heutigen Tag nach den Lösungswegen gefragt hat, konnte ich diese nicht erklären. Ich habe eine von den 2 Aufgaben gelöst nicht erklären können .
bei der 2. habe ich nur das Verfahren genannt.
Hinzufügen muss ich sagen, dass ich die Teilaufgabe nur gemacht habe, weil die Aufgaben auf dem ersten Blick der alten Klausur gleicht.
Gewusst habe ich nicht , dass sie die Klausur nimmt... nur gehofft. Ich habe ihr sogar angeboten nachzuschreiben...
Sie meinte ich würde es nur noch schlimmer machen. Außerdem ist sie die Oberstufenleitern und meine Informatiklehrerin.
Ich wende mich an Ihnen, weil ich wissen will, ob ich rechtlich irgendwie mich verteidigen kann.

danke für rückmeldung
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.


        
Bezug
hilfe Mathe Sek 2 schulgesetz: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 18:19 Fr 27.03.2009
Autor: Kroni

Hi,

ich habe deine Frage mal als Umfrage deklariert und diese ins Café VH verschoben.

Viele Grüße,

Kroni

EDIT: Ich habe es in den Jura-Bereich verschoben, da die Diskussion eher dorthin gehört. [Analytiker]

Bezug
        
Bezug
hilfe Mathe Sek 2 schulgesetz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:47 Fr 27.03.2009
Autor: Analytiker

Hi Jay-Xenon,

> Ich wende mich an Ihnen, weil ich wissen will, ob ich
> rechtlich irgendwie mich verteidigen kann.

aufgrund von standesrechtlichen Betsimmungen dürfen in diesem Forum (siehe auch Jura-Raum) keine rechtlichen Beratungen stattfinden! Ich bitte dies zu beachten.

Abgesehen davon kann ich aber meine private Meinung dazu äußern, welche aber keine Rechtsgrundlage nach StGb oder BGB darstellt.

Nach herrschender Meinung kann in Deutschland nur ein Strafttat bzw. eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn bewiesen ist das diese tatsächlich auch ausgeführt wurde. Vermutungen oder Indizien reichen dafür nicht aus. Dies kann man auf deinen Fall münzen. Kann deine Stufenleiterin keine stichhaltigen Beweisen dafür liefern das ein Täuschungsversuch vorliegt, kann dies m.M. nach auch keine Konsequenzen nach Schulgesetz o.ä. nach sich ziehen!

Für detailliertere Informationen sollte man ggf. einen Vertrauenslehrer bzw. Rechtsbeistand hinzuziehen.

Lieeb Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
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