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(Frage) beantwortet | Datum: | 11:48 So 18.03.2007 | Autor: | widi |
Aufgabe | Annikas Grossmutter hat bei ihrer Geburt am 14.5.87 ein Konto eröffnet und 1000.- einbezahlt (Zinssatz: 2.75%). 2005 wurde Annika 18 jahre alt und konnte frei über das Geld verfügen. Sie ging am 8. Juli 05 zur Bank und liess sich ihr ganzes Guthaben auszahlen. Wie gross war der Betrag? |
Da rechne ich den Zins für das Jahr 87 aus -> 226 Tage -> 17.25 (gerundet)
Dann rechne ich den Zinseszins für 17 Jahre -> 1613.30
Und jetzt soll ich noch den Zins bis am 8.7.05 berechnen. Zählt nun der 1.1.05 als erster Tag und wird (in der Schweiz zumindest) nicht mitgezählt, oder gilt der 31.12.04 als erster Tag
sprich 188 oder 187 Tage ?
habe beide Varianten als Lösung schon gesehen, welche ist nun richtig ? ich bin verwirrt! :-(
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:51 So 18.03.2007 | Autor: | B-F-E |
Du hast beim 1. Zinsjahr (14.05.87 - 31.12.87 = 231) einfach 5 Tage abgezogen, um auf das 360 Tage Bankjahr zu kommen. Wenn man es genau nimmt, würde ich eher davon ausgehen, dass die Tage gleichmässig aufs Jahr verteilt werden. Sonst hätte ja einer, der sein Geld vom 1.1.-30.6. auf dem Konto hat mehr, als einer vom 1.7.-31.12.
Ist vorgegeben, welche Berechnungsmethode genommen werden muss? Es gibt ja einige:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zinsberechnungsmethode
Am einfachsten erscheint mir die ACT/365.
Falls allerdings 360 Tage vorgegeben sind, würde ich das (sofern es nicht eine Vorschrift gibt, wie die Tage verteilt sind) gleichmäßig verteilen.. 231 Tage von 365 sind 63,29%. 63,29% von 360 Tagen sind dann 227,84 Tage. Für das Jahr 2005 wären es 51,50%.
Bleibt dann noch die Frage, ob und wie gerundet wird
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 13:28 So 18.03.2007 | Autor: | widi |
Also in der Schweiz ist es so, dass ein Bank-Jahr 360 Tage hat.
-> jeder Monat hat 30 Tage.
Der erste Tag einer Berechnungsperiode wird nicht gezählt, der letzte jedoch schon.
Da das Geld ja am 31.12.04 bereits auf dem Konto lag, bin ich dafür, dass der 1.1. auch als T<g gezählt wird ... aber die andere Lösungsvariante verweirrte mich ein wenig.
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(Antwort) fertig | Datum: | 14:16 So 18.03.2007 | Autor: | Josef |
Hallo widi,
in vielen Büchern wird vereinfachend davon ausgegangen, dass bei der Ermittlung der Zinstage immer der erste Tag nicht und der letzte Tag mitgezählt wird. Diese Annahme ist in manchen Fällen jedoch nicht richtig. Es gibt Banken, die bei Sparbüchern den Einzahlungstag mitverzinsen, den Auszahlungstag aber nicht. Werden die Zinstage nach der Methode actual berechnet, ist dies immer unerheblich: man erhält bei beiden Wegen die gleiche Anzahl von Zinstagen.
Für monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen sind Datumsangaben oft auch folgendermaßen zu interpretieren:
Mit 31.1., 28.2. (bzw. 29.2.), 31.3., .. 31.12. ist jeweils das Monatsende 24.00 Uhr, mit 1.1., 1.2., 1.3. ... 1.12. ist jeweils der Monatsanfang 0.00 Uhr gemeint, d.h. beispielsweise, dass der 31.12.2000 und der 1.1.2001 denselben Zeitpunkt bezeichnen.
Bei der Berechnung von Tageszinsen wird im Allgemeinen wie folgt verfahren:
a) Das Jahr hat 360 Tage; ein Monat hat 30 Tage
b) Bei der Berechnung der Zinstage wird der 1. Tag mitgerechnet, während der letzte Tag nicht berücksichtigt wird.
Beispiele: Wieviele Zinstage werden berechnet?
01.01 - 31.01. Lösung = 29 Tage
01.01.- 30.01. Lösung = 29 Tage
20.02.- 03.03. Lösung = 13 Tage
30.03.- 30.04. Lösung = 30 Tage
31.05.- 07.06. Lösung = 7 Tage
01.01.- 31.12. Lösung = 359 Tage
Neben den Zinstagemethoden existieren auch unterschiedliche Konventionen, nach denen der erste und der letzte Tag der Geldanlage bzw. -aufnahme behandelt werden.
So wird z.B. bei einem Sparbuch in Deutschland der erste Tag mitverzinst, der letzte Tag nicht, während es bei einem Termingeld genau umgekehrt ist.
Viele Grüße
Josef
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