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Forum "Geschichte" - Willy Brandt´s Reformpolitik
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Willy Brandt´s Reformpolitik: Referat
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:50 Do 18.03.2010
Autor: sixtyaighter

Hi Leute,

Ich hab Folgende Frage:
Wie kann ich zum oben genannten Thema ein Referat gestalten? Die inhaltlichen Punkte der Reformpolitik sind mir irgendwie zu wenig für ein Referat:
-Herabsetzung des Wahlalters
-Liberalisierung des Demonstrationsrecht
-Reform des Betriebsverfassungsgesetz
-Reform des Familienrechts
-Reform der Bildungspolitik

Ich glaube das war so ziemlich alles und zu den einzelnen Punkten kann man ja höchstes 1-2 Sätze sagen, da bin ich ja nach 2 Minuten mit dem Referat schon fertig.

Oder hab ich was übersehen? Sollte ich dabei die Außenpolitik mit einbeziehen?

MFG sixtyaighter

        
Bezug
Willy Brandt´s Reformpolitik: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:16 Do 18.03.2010
Autor: Josef

Hallo  sixtyaighter ,


>  
> Ich hab Folgende Frage:
>  Wie kann ich zum oben genannten Thema ein Referat
> gestalten? Die inhaltlichen Punkte der Reformpolitik sind
> mir irgendwie zu wenig für ein Referat:

>  -Herabsetzung des Wahlalters
>  -Liberalisierung des Demonstrationsrecht
>  -Reform des Betriebsverfassungsgesetz
>  -Reform des Familienrechts
>  -Reform der Bildungspolitik
>  
> Ich glaube das war so ziemlich alles und zu den einzelnen
> Punkten kann man ja höchstes 1-2 Sätze sagen, da bin ich
> ja nach 2 Minuten mit dem Referat schon fertig.
>
> Oder hab ich was übersehen? Sollte ich dabei die
> Außenpolitik mit einbeziehen?

> sixtyaighter



Als Schlagwort für seine Regierung gab Brandt in seiner ersten Regierungserklärung das Motto „Mehr Demokratie wagen” aus.

Im Zentrum der Außenpolitik der Regierung Brandt stand die Weiterentwicklung der Ost- und Deutschlandpolitik.

Am 21. Dezember 1972 schlossen die Bundesrepublik und die DDR nach langwierigen Verhandlungen den Grundlagenvertrag. Wesentlicher Punkt des Vertrages war die Anerkennung der DDR als selbständigen Staat durch die Bundesrepublik und der Verzicht der Bundesrepublik auf ihren Alleinvertretungsanspruch.


Als letzten Ostvertrag unterzeichnete Brandt am 11. Dezember 1973 in Prag den deutsch-tschechoslowakischen Prager Vertrag. Die Bundesrepublik erklärte darin u. a. das Münchner Abkommen von 1938 für nichtig; das äußerst sensible Thema Vertreibung der Sudetendeutschen, das in der Bundesrepublik erneut zu scharfen Kontroversen geführt und die Ratifizierung des Vertrages gefährdet hätte, wurde ausgeklammert.


In der Innenpolitik konzentrierte sich Brandt vor allem auf den Ausbau des Sozialstaates (u. a. Reform des Rentengesetzes, der gesetzlichen Krankenversicherung, des Ehe- und Familienrechtes, des Bildungswesens, Einführung des BAföG etc.) und – entsprechend dem Motto „Mehr Demokratie wagen” – auf die Motivation der Bevölkerung zu aktivem politischem Engagement.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Terrorismus vor allem linksextremer Gruppen, allen voran der Baader-Meinhof-Gruppe, einigte sich Brandt im Januar 1972 mit den Ministerpräsidenten der Länder auf den so genannten Radikalenerlass gegen mutmaßliche Demokratiefeinde.

Im Lauf des Jahres 1972 verlor die SPD/FDP-Koalition ihre Mehrheit im Bundestag – mehrere Abgeordnete der Koalitionsparteien waren aus Protest gegen die Ostverträge zur Opposition übergetreten. Am 20. September 1972 stellte Brandt die Vertrauensfrage; er verlor die Abstimmung, der Bundestag wurde aufgelöst. Aus den Neuwahlen am 19. November 1972 ging die SPD unter Brandt mit fast 46 Prozent erstmals in ihrer Geschichte als stärkste Bundestagsfraktion hervor, auch die FDP gewann hinzu. Die sozialliberale Koalition unter Brandt war von den Wählern klar bestätigt worden und wurde fortgesetzt.


Ab Ende 1973 erlebte die Bundesrepublik infolge der Ölkrise ihre erste schwere Wirtschaftskrise. Die Bundesregierung sah sich nun gezwungen, verschiedene Reformvorhaben aufzuschieben bzw. ganz zurückzunehmen, da sie vorerst nicht finanzierbar waren. Dies sowie die rapide steigende Inflation und Arbeitslosigkeit und zahlreiche Streiks schwächten das Vertrauen in den Bundeskanzler erheblich. Am 6. Mai 1974 trat Brandt im Zusammenhang mit einer Spionageaffäre, der so genannten Guillaume-Affäre, von seinem Amt als Bundeskanzler zurück. Amtsmüdigkeit und Enttäuschung über die innenpolitische Entwicklung mögen den Rücktritt erleichtert haben.


Brandt blieb weiterhin Vorsitzender der SPD (bis 1987) und Mitglied des Bundestags (bis 1992). Der Friedenspolitik verpflichtet, begleitete Brandt den sich in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre wieder verschärfenden Ost-West-Konflikt mit Sorge, plädierte in der Rüstungsfrage für eine „doppelte Null-Lösung”, also den Abbau aller Mittelstreckenwaffen, stellte sich aber in der Diskussion um den NATO-Doppelbeschluss loyal hinter seinen Amtsnachfolger Helmut Schmidt.



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Viele Grüße
Josef


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