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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:09 Di 16.05.2006 | Autor: | claire06 |
Aufgabe | Was ist eine Vergleichsquote? |
Hallo an alle
Vorab muss ich gestehen, dass meine Frage wohl nicht direkt in dieses Forum passt. Sie kommt eigentlich aus der Buchhaltung, mit der ich mich gerade (notgedrungen) beschäftige.
In der Aufgabenstellung steht, dass die Vergleichsquote für eine noch ausstehende Forderung 50% beträgt.
Ich denke, das heißt, die Hälfte, also 50% der ausstehenden Forderung muss ich in diesem Fall auf die Bank buchen. Ich würde aber gern wissen, was der Ausdruch Vergleichsquote überhaupt bedeutet. Wiki kennt diesen Ausdruck nicht und ich bin auch sonst im Internet bisher nur auf Gesetzestexte gestoßen, die den Begriff zwar verwenden, ihn aber nicht definieren.
Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank und bis bald!
Claire
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(Antwort) fertig | Datum: | 18:45 Mi 17.05.2006 | Autor: | Josef |
Hallo claire06,
der Vergleich ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Der Vergleich hat nur schuldrechtliche Wirkungen. Eine besondere Form ist der Vergleich im Konkurs und im Vergleichsverfahren.
Man einigt sich allso in der Regel auf einen bestimmten Geldbetrag, den beide Parteien anerkennen und den Streit damit beenden. Dieser bestimmte Geldbetrag, ausgedrückt in Prozent, ist als Vergleichsquote anzusehen.
Definition Vergleich aus dem Lexikon:
Vergleich (Recht), gegenseitiger Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch, siehe Privatrecht). Der Vergleich ist grundsätzlich formfrei.
Ein vor einem Gericht geschlossener Vergleich (Prozessvergleich) ist neben dem materiellen Rechtsgeschäft zugleich eine Prozesshandlung, die zur Beendigung des Prozesses führt. Prozessvergleiche sind vollstreckbare Titel. Insbesondere im Arbeitsrecht kommt es häufig zu so genannten Abfindungsvergleichen, in denen umfassend alle Ansprüche unter den Parteien mit erledigt werden, auch die, die noch nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens waren.
Besondere Formen des Vergleichs gibt es im Konkurs und im Vergleichsverfahren.
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Ein schönes Buchungsbeispiel kannst du hier sehen ganz zum Schluss unter: P201 Bewertung.
Viele Grüße
Josef
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