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Strafrecht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:33 Mo 24.01.2011
Autor: bubblegun

Hi Leute,
ich habe eine dringende Frage.
In wie fern  unterscheidet sich das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht?

        
Bezug
Strafrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:17 Di 25.01.2011
Autor: Josef

Hallo bubblegun,


>  In wie fern  unterscheidet sich das Jugendstrafrecht vom
> Erwachsenenstrafrecht?


"Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich hier insofern vom (Erwachsenen-)Strafrecht, indem der Erziehungsgedanke gegenüber der Strafe Priorität genießt. Dies bedeutet, dass der Richter nur dann eine Strafe verhängt, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel wegen der Gewichtigkeit der Schuld bzw. der Persönlichkeitsstruktur des Jugendlichen nicht ausreichend sind, um einen (nachhaltigen) erzieherischen Effekt zu erzielen."

Quelle: Recht, Abitur LK + GK; Voll Verlag


Viele Grüße
Josef



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