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(Frage) beantwortet | Datum: | 20:02 Di 23.02.2010 | Autor: | Mausi23 |
Hallo, ich lerne gerade für meine Zwischenprüfung. Ich versuche mir die Steuerklassen zu erarbeiten. Folgende Dinge habe ich notiert. Nun habe ich aber noch ein paar Fragen:
Kann man sich seine Steuerklasse aussuchen? (Steuerklasse V) Was haben Sie davon sich in die Steuerklasse III einstufen zu lassen. (Weniger Steuerabzüge?)
Steuerklasse III versteh ich nicht. Es heißt doch wenn einer der Ehegatten oder beide im Arbeitsverhältnis stehen. Warum kann man dann die Steuerklasse IV wählen?
Wie ist das, wenn zwei Ehegatten neben ihrem Arbeitsverhältnis noch andere Nebeneinkünfte haben? Ist das dann Steuerklasse VI?
Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete und dauernd getrennt lebende Ehegatten
Steuerklasse II: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Steuerklasse III: Verheiratete, wenn nur ein Ehegatte in einem Arbeitsverhältnis steht sowie Verheiratete, wenn der andere Ehegatte ebenfalls in einem Arbeitsverhältnis steht und Steuerklasse IV wählt
Steuerklasse IV: Verheiratet, wenn beide Ehegatten in einem Arbeitsverhältnis stehen
Steuerklasse V: Verheiratete, wenn die Ehegatten in einem Arbeitsverhältnis stehen und ein Ehegatte auf Antrag in die Steuerklasse III eingestuft wird
Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die nebeneinander mehrere Arbeitsverhältnisse haben und zwar für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis.
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(Antwort) fertig | Datum: | 20:51 Di 23.02.2010 | Autor: | abakus |
> Hallo, ich lerne gerade für meine Zwischenprüfung. Ich
> versuche mir die Steuerklassen zu erarbeiten. Folgende
> Dinge habe ich notiert. Nun habe ich aber noch ein paar
> Fragen:
> Kann man sich seine Steuerklasse aussuchen? (Steuerklasse
> V) Was haben Sie davon sich in die Steuerklasse III
> einstufen zu lassen. (Weniger Steuerabzüge?)
> Steuerklasse III versteh ich nicht. Es heißt doch wenn
> einer der Ehegatten oder beide im Arbeitsverhältnis
> stehen. Warum kann man dann die Steuerklasse IV wählen?
> Wie ist das, wenn zwei Ehegatten neben ihrem
> Arbeitsverhältnis noch andere Nebeneinkünfte haben? Ist
> das dann Steuerklasse VI?
>
> Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete und dauernd
> getrennt lebende Ehegatten
> Steuerklasse II: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
> Steuerklasse III: Verheiratete, wenn nur ein Ehegatte in
> einem Arbeitsverhältnis steht sowie Verheiratete, wenn der
> andere Ehegatte ebenfalls in einem Arbeitsverhältnis steht
> und Steuerklasse IV wählt
Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, in diesem letzten Satz dürfte nicht "IV", sondern "V" stehen.
Berufstätige Ehepaare haben meines Wissens die Wahl, entweder beide die IV oder
einer die III und einer die V zu wählen. Was günstiger ist, hängt davon ab, ob beide annähernd gleich oder sehr unterschiedlich verdienen.
Gruß Abakus
> Steuerklasse IV: Verheiratet, wenn beide Ehegatten in
> einem Arbeitsverhältnis stehen
> Steuerklasse V: Verheiratete, wenn die Ehegatten in einem
> Arbeitsverhältnis stehen und ein Ehegatte auf Antrag in
> die Steuerklasse III eingestuft wird
> Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die nebeneinander mehrere
> Arbeitsverhältnisse haben und zwar für das zweite und
> jedes weitere Arbeitsverhältnis.
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