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(Frage) beantwortet | Datum: | 20:49 So 14.04.2013 | Autor: | mausieux |
Hallo zusammen,
habe nochmal ein Problem, wo ich hoffe hier Antworten bekommen werde. Es um nachstehende These, welche ich versucht habe zu falsifizieren. Was sagt ihr dazu?
Politische Bildung sollte im schulischen Alltag nicht einseitig betrachtet werden.
Literatur:
- Sander, Wolfgang: Politik in der Schule. Kleine Geschichte der politischen Bildung in Deutschland, 2. Auflage, Schüren Verlag, Marburg 2010
Diese These zielt darauf ab, dass politische Bildung nicht nur auf der einen Seite einseitig als eigenständiges Fach oder eben auf der anderen Seite einseitig als Unterrichtsprinzip in der Schule praktiziert werden sollte. Wenn ein Teilbereich der politischen Bildung bei der Umsetzung ihrer Lehre fehlt, werden Lücken in jeglicher Hinsicht bei den Schülerinnen und Schülern ausgebildet und gefördert. Lücken im Bereich des politischen Verhaltens, der politischen Vorgehensweisen, der politischen Verfahrensweisen sowie der politischen Bildung als Wissensaneignung.
Unter politischer Bildung werden alle mit einer pädagogischen Absicht verbundenen Formen politischen Lernens verstanden, bezogen auf die Schule alle Formen politischen Lernens, deren Intentionen auf Wirkungen im Bereich des politischen Wissens, des politischen Denkens und der politischen Einstellungen der Schülerinnen und Schüler ziehen.
Gewährt nun eine Bildungseinrichtung der politischen Bildung ein eigenständiges Fach und man betrachtet die Aufgaben, welche an die politische Bildung gestellt werden, sieht man, dass nicht alle Bereiche der politischen Bildung durch die Einrichtung eines eigenständigen Faches abgedeckt werden können. Dies wird durch die Betrachtung der Aufgaben klarer werden. Bereits in der Zeit vor der französischen Revolution galt die absichtsvolle politische Erziehung als zentrale Aufgabe der politischen Bildung. Ab der Weimarer Republik bot sich der politischen Bildung erstmals die Gelegenheit, politische Bildung in staatlicher Verantwortung als Vorbereitung der nachwachsenden Generation auf das Leben in einer Demokratie zu konzipieren und institutionell in der Schule zu verankern. Weiter soll die politische Bildung durch die Thematisierung von vergangenen aber auch aktuellen Politikfeldern verschiedene Fähigkeiten und Kompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern ausbilden und fördern. Diese werden nach Reinhardt (2012) nachfolgend aufgeführt:
1. Fähigkeit und Bereitschaft, sich in die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Ordnungen zu orientieren
2. Fähigkeit und Bereitschaft, die Chancen zur Einflussnahme auf gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Strukturen, Herrschaftsverhältnisse und Entscheidungs- prozesse, zu nutzen und zu erweitern
3. Fähigkeit und Bereitschaft, Kommunikation und ihre Bedingungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu analysieren
4. Fähigkeit und Bereitschaft, in politischen Alternativen zu denken
5. Fähigkeit und Bereitschaft, sowohl eigene Rechte wahrzunehmen als auch gesellschaftliche Interessen zu erkennen
6. Fähigkeit, die gesellschaftliche Funktion von Konflikten zu erkennen, und die Bereitschaft, sich durch Wahl angemessener Konzeptionen an der Austragung von Konflikten zu beteiligen
7. Fähigkeit und Bereitschaft, eigene Glücksvorstellungen zu entwickeln
8. Fähigkeit und Bereitschaft, angesichts von individuellen und gesellschaftlichen Problemen Eigeninitiative zu entwickeln
9. Fähigkeit und Bereitschaft, in unterschiedlichen sozialen Gruppen mitzuarbeiten
10. Fähigkeit und Bereitschaft, das Lebensrecht und die Eigenständigkeit anderer Gesellschaften anzuerkennen
11. Fähigkeit und Bereitschaft, sowohl durch das eigene Verhalten als auch durch Beteiligung an gesellschaftlichen Initiativen Verantwortung für die Sicherung der Lebensbedingungen in der Zukunft mitzuarbeiten
12. Fähigkeit zu erkennen, inwieweit Arbeit zur Existenzsicherung von Individuum und Gesellschaft notwendig ist
Durch die Richtlinien für den Politikunterricht werden nicht nur die oben beschriebenen Qualifikationen, sondern auch die Kompetenzen formuliert. Dies sind nachfolgend aufgeführt:
1. Allgemeinkompetenzen:
1 .Sozialkompetenz
2. Fachkompetenzen:
1. Politische Urteilskompetenz
2. Politische Handlungskompetenz
3. Methodische Kompetenz
4. Demokratiekompetenz
5. Persketivenübernahme
6. Konfliktfähigkeit
7. Problemlösefähigkeit
8. Politisch – moralische Urteilsfähigkeit
9. Partizipation
In diesem Zusammenhang ist wichtig zu erwähnen, dass die Grundsätze aus dem Beutelsbacher Konsens eingehalten werden, diese sind:
1. Überwältigungsverbot
2. Kontroversität
3. Analyse- und Schülerorientierung
So sehr die Forderungen an ein eigenständiges Fach der politischen Bildung ausgearbeitet sind, so fehlt doch noch ein entscheidender Augenmerk, nämlich das politische Inhalte und Lebensformen, wie beispielsweise eine demokratische Lebensform ganzheitlich gelernt werden muss. Die Erfahrungen zeigen uns, dass eine von außen wirkende Indoktrination nicht funktioniert. Vielmehr ist es von großer Bedeutung und auch unerlässlich, dass die politischen Verhaltensweisen erfahren und gelebt werden. An diesem Punkt kann politische Bildung als Unterrichtsprinzip Hilfe leisten. Unterrichtsprinzip bedeutet, dass eine pädagogische Leitidee, wie beispielsweise demokratische Verhaltensweisen, fächerübergreifend benutzt und gelebt wird. Es reicht nicht aus, dies in einem begrenzten Rahmen zu vollziehen. Man stelle sich nur mal folgende Situation vor: Das Fach Mathematik würde demokratisch gelehrt, der danach folgende Politikunterricht diktatorisch. Zwei völlig verschiedene Prinzipien. Bei solch einem Vorgehen ist es fraglich, inwieweit sich die gewünschten Einstellungen entwickeln und verfestigen können. Bereits in der 68er Bewegung wurden Forderungen laut, dass sich ein Demokratieverständnis nur dann etablieren könne, wenn eine Demokratisierung in allen Lebensbereichen erfolgen würde. Aber schon John Dewey führt in seinem 1916 erschienen Werk Demokratie und Erziehung aus, dass Demokratie mehr sei als eine reine Regierungsform; sie ist in erster Linie eine Form des Zusammenlebens, der gemeinsamen und miteinander geteilten Erfahrung. Dies macht deutlich, dass der Politikunterricht nicht nur als Wissensvermittlung dienen kann, sondern vielmehr muss das Umfeld dafür ausgelegt sein. Damit demokratische Prinzipien und Verhaltensweisen ganzheitlich verstanden und gelebt werden können.
Daraus folgt, dass die politische Bildung im schulischen Alltag nicht nur aus einer Perspektive, der wissenschaftlichen Perspektive betrachtet werden sollte, sondern vielmehr ein umfassendes Bild der politischen Bildung erfahrbar gemacht wird. Denn in jeder politischen Bildung findet man in gewisser Art und Weise die politischen Leitlinien der Regierenden wieder. Von daher können sich die Leitideen des Unterrichts nicht von den Leitideen der Schule unterscheiden.
Über eine Antwort würde ich mich freuen
mausieux
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(Antwort) fertig | Datum: | 05:25 Mo 15.04.2013 | Autor: | Josef |
Hallo,
"Politik als Unterrichtsfach
Es ist ein Ziel im Politikunterricht, eine Vorstellung von der komplexen Wirklichkeit und den prägenden Elementen von Politik zu gewinnen. Das schließt die Entwicklung von Fähigkeiten und die Anwendung der Instrumente zur selbstständigen Analyse und Beurteilung politischer Sachverhalte ein.
1950 beschloss in der Bundesrepublik die Kultusministerkonferenz (KMK) zwar Grundsätze zur politischen Bildung an den allgemeinbildenden Schulen. Sie wurden jedoch nur langsam umgesetzt. Allein die Fachbezeichnung ist bundesweit unterschiedlich. Dementsprechend variieren auch die Ziel- und Inhaltsangaben für das Fach je nach Bundesland.
In der DDR wurde 1951 einheitlich Gegenwartskunde und ab 1957 Staatsbürgerkunde als Instrument der politischen Erziehung und Systemintegration eingerichtet.
Politikunterricht
Ziel politischer Bildung ist der mündige Bürger. In der schulischen politischen Bildung sollen Schüler deshalb eine Vorstellung von der komplexen Wirklichkeit und den prägenden Elementen von Politik erhalten. Neben
der Vermittlung von Fähigkeiten und Instrumenten zur selbstständigen Analyse und Beurteilung politischer Sachverhalte soll der Politikunterricht ihr
Interesse an Politik wecken und sie
zur aktiven Beteiligung ermuntern.
Des Weiteren sollen sich die Schüler mit den demokratischen Grundwerten identifizieren.
Politikunterricht als Schulfach verfügt über keine bundesweit einheitliche Fachbezeichnung. Je nach Bundesland wird es
Sozialkunde,
Gemeinschaftskunde,
Gesellschaftskunde,
Politik,
Politische Bildung,
Politische Weltkunde,
Sozialwissenschaften
o. ä. genannt. Diese Bezeichnungsvielfalt liegt in der Entwicklung des Unterrichtsfaches nach 1945.
Die vier Siegermächte verfolgten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges unterschiedliche Ansätze bezüglich der Neugestaltung des Schulwesens. Insbesondere die US-Amerikaner wollten mittels Re-Education (Um- oder Neuerziehung) den Grundstein für eine demokratische politische Kultur in Deutschland legen. Deshalb wurde 1946 in den Ländern Berlin, Schleswig-Holstein und Hessen, 1949 auch in Württemberg-Hohenzollern, ein politisch angelegtes Unterrichtsfach eingeführt, jeweils mit unterschiedlichen Bezeichnungen.
Politikunterricht in der Bundesrepublik Deutschland (1949–1989)
Anfang der 1950er-Jahre begann in Deutschland eine breite öffentliche Diskussion über die politische Bildung in Schulen. Bildungspolitisch bestand die Frage, ob politische Bildung ein eigenständiges Fach oder ein fächerübergreifendes Ziel darstellen soll. Die Kultusministerkonferenz (KMK) beschloss 1950 Grundsätze zur politischen Bildung an den Schulen. Ihrer Meinung nach stellte politische Bildung ein Unterrichtsprinzip für alle Schularten und Fächer dar. Des Weiteren empfahl sie die Einführung besonderer Fachstunden ab der 7. Klasse – ob im Rahmen bereits bestehender Fächer wie Geschichte oder als eigenständiges Unterrichtsfach blieb dabei ebenso wie die mögliche Bezeichnung des Faches freigestellt. Dieser Vorschlag wurde nur langsam umgesetzt. Erst nach der großen Bildungsdebatte 1965–1975 wurde politische Bildung bundesweit in allen Schulformen in den Fächerkanon integriert. Die dabei verwendeten unterschiedlichen Bezeichnungen weisen auf ein entscheidendes Problem hin: Je nach Bundesland variieren die Ziel- und Inhaltsangaben für das Fach.
In den 1950er-Jahren propagierte THEODOR LITT eine Anknüpfung an die Staatsbürgerkunde der wilhelminischen Kaiserzeit und der Weimarer Republik; FRIEDRICH OETINGER hingegen sprach sich für einen Neuanfang der politischen Bildung als Partnerschaftspädagogik aus. Beide Ansätze prägten das Selbstverständnis der politischen Bildung. Die Diskussionen blieben allerdings sehr stark allgemeinpädagogisch ausgerichtet. Erst mit der Etablierung der Politikdidaktik als eigenständiger Wissenschaft in den 1960er-Jahren konzentrierte man sich auf die Auswahl von Lerninhalten und Begründung von Zielen.
In den folgenden zwei Jahrzehnten wurden eine Vielzahl von zum Teil konkurrierenden Konzeptionen der schulischen politischen Bildung ausgearbeitet. In dieser Zeit setzte sich die Meinung durch, das Ziel politischer Bildung bestünde in der Erziehung zur Mündigkeit; die Lernenden sollten selbstständig politisch urteilen und handeln können. Dies beinhaltet auch eine kritische Auseinandersetzung mit den bestehenden gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen – eine bedeutsame Abkehr von der traditionellen Aufgabe politischen Unterrichts als Legitimierung eben dieser Zustände.
Dieser Wandel vollzog sich jedoch nicht ohne Probleme. Zwischen 1972 und 1975 wurde insbesondere in Hessen und Nordrhein-Westfalen ein erbitterter Streit um die Inhalte von Richtlinien und Schulbüchern geführt. Hierbei handelte es sich nicht um eine innerdidaktische, sondern um eine politisch motivierte Diskussion, deren Polarisierung in der politischen Didaktik tiefe Gräben zog. 1976 veranstaltete die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg eine Fachtagung in Beutelsbach, um herauszufinden, ob nicht trotz aller Kontroversen für die Praxis ein Minimalkonsens gefunden werden könne.
Die im Anschluss als Tagungsrückblick von HANS-GEORG WEHLING formulierten drei Punkte fanden weitestgehend Akzeptanz und sind als formlose Übereinkunft bis heute als Beutelsbacher Konsens anerkannt und gültig:
„Überwältigungsverbot. Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ‚Gewinnung eines selbständigen Urteils' zu hindern (...). Hier genau nämlich verläuft die Grenze zwischen politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.
Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten (...).
Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was aber eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. (...)“ (WEHLING)
Politikunterricht in Deutschland (ab 1989)
In den 1990er-Jahren setzte sich die Ausdifferenzierung politikdidaktischer Forschungsfragen fort. Beispiele hierfür sind folgende Themen:
geschlechtsspezifische Differenzierung,
neue Lehr-/Lernmethoden (insbesondere in Zusammenhang mit den Neuen Medien und dem Internet),
Demokratie-Lernen,
Werteerziehung und
der Umgang mit Rechtsextremismus.
Kontroverse Diskussionen in der Form der 1960er und 1970er-Jahre (Bild 3) jedoch sind nicht zu finden. Vielmehr ist von einer „pragmatischen Wende“ die Rede, in der die großen Konzeptionen abgelöst worden seien (POHL 2004).
Auf eine interessante Debatte sei hier exemplarisch verwiesen. 1995 verabschiedeten die Fachwissenschaftler und -didaktiker den Darmstädter Appell, der das Ziel politischer Bildung als Befähigung der Schüler zur Wahrnehmung ihrer Bürgerrolle in der Demokratie definiert. Über die Ausgestaltung der Bürgerrolle gibt es seit Jahrzehnten unterschiedliche Vorschläge. Viele Fachdidaktiker gehen dabei seit Mitte der 1990er-Jahre nicht mehr von einem geschlossenen Leitbild, sondern von differenzierten Bürgerbildern aus. Diese Abkehr von dem Ideal des kompetenten aktiven Bürgers entspricht ihrer Meinung nach dem Überwältigungsverbot des Beutelsbacher Konsenses. Es sei die freie Entscheidung eines jeden, wie er seine Rolle in der Demokratie versteht.
Einer gängige Klassifizierung liegen vier Leitbilder des Bürgers zugrunde:
Der politisch desinteressierte Bürger nimmt für sich das Recht in Anspruch, kein oder nur ein geringes Interesse an Politik zu haben. Er ist nur wenig oder oberflächlich über die aktuelle Problemlage informiert und beteiligt sich selten und unregelmäßig an Wahlen und Abstimmungen. Oft hegt er Vorurteile gegen das politische System und zeigt sich zum Teil auch anfällig für populistische Positionen.
Der informierte und urteilsfähige Bürger interessiert sich für Politik und verfügt über genügend Wissen und Verständnis von Politik, so dass er in der Lage ist, ein eigenes, begründetes Urteil zu fällen. Außerhalb von Wahlen und Abstimmungen wird er jedoch selten aktiv.
Der interventionsfähige Bürger besitzt über die Fähigkeiten und das Wissen des informierten und urteilsfähigen Bürgers hinaus Kenntnisse über seine tatsächlich vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten und Einflusschancen auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess und nimmt sie periodisch wahr, um seine Interessen und Wertvorstellungen zu vertreten.
Der Aktivbürger sieht seine Beteiligung am politischen Geschehen in Form von Mitarbeit und Mitgliedschaft in Parteien, Interessengruppen, Bürgerinitiativen u. Ä. als selbstverständlich an und beteiligt sich kontinuierlich am politischen Willensbildungsprozess. Dabei orientiert er sich nicht ausschließlich an seinen persönlichen Interessen, sondern behält auch das Gemeinwohl im Auge.
Für den Politikunterricht stellt der informierte und urteilsfähige Bürger das Minimalziel dar. Anspruchsvoller, aber immer noch realistisch, ist der interventionsfähige Bürger. Der Aktivbürger ist ein sehr optimistisches Leitbild, das für die Unterrichtspraxis eine erhebliche Herausforderung darstellt. Zu beachten bleibt, dass die Bereitschaft zu politischer Aktivität auf unterschiedliche Einflussquellen zurückzuführen ist; ein gelungener Politikunterricht kann hier allenfalls unterstützend oder anregend wirken. Der desinteressierte Bürger bleibt eine ständige Herausforderung für die politische Bildung.
Hierüber herrscht jedoch kein Konsens. Unter den Fachdidaktikern ist umstritten, ob und welches Bürgerbild Ziel des Politikunterrichts darstellen soll.
Aktueller Stand und Ausblick
Ausgelöst durch das relativ mäßige Abschneiden Deutschlands bei den internationalen PISA-Studien (2000, 2003, 2006, Bild 3) begann in Deutschland auf breiter Ebene eine öffentliche Bildungsdiskussion.
Die KMK empfahl zunächst – in Anlehnung an Länder wie den USA oder Schweden – die Einführung nationaler Bildungsstandards. Diese sollen festlegen, über welche Kompetenzen Schüler einer bestimmten Jahrgangsstufe in den jeweiligen Fächern verfügen sollten. Im Rahmen der Bildungsstandarddiskussion hat die Mitgliederversammlung der Gesellschaft für Politikdidaktik und politische Jugend- und Erwachsenenbildung (GPJE) 2003 der KMK und den Kultusministern der einzelnen Länder einen Entwurf für nationale Bildungsstandards überreicht. Hervorzuheben ist dabei die Empfehlung, endlich eine einheitliche Fachbezeichnung umzusetzen. Die GPJE schlug für die Grundschule „Sachunterricht“ und für die Sekundarstufe I und II aller Schulformen sowie für die Berufsbildenden Schulen „Politische Bildung“ vor.
Quelle:
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim und DUDEN PAETEC GmbH, Berlin. Alle Rechte vorbehalten. www.schuelerlexikon.de
Viele Grüße
Josef
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(Antwort) fertig | Datum: | 07:25 Mo 15.04.2013 | Autor: | Josef |
Hallo mausieux ,
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> habe nochmal ein Problem, wo ich hoffe hier Antworten
> bekommen werde. Es um nachstehende These, welche ich
> versucht habe zu falsifizieren. Was sagt ihr dazu?
>
> Politische Bildung sollte im schulischen Alltag nicht
> einseitig betrachtet werden.
>
> Literatur:
> - Sander, Wolfgang: Politik in der Schule. Kleine
> Geschichte der politischen Bildung in Deutschland, 2.
> Auflage, Schüren Verlag, Marburg 2010
>
> Diese These zielt darauf ab, dass politische Bildung nicht
> nur auf der einen Seite einseitig als eigenständiges Fach
> oder eben auf der anderen Seite einseitig als
> Unterrichtsprinzip in der Schule praktiziert werden
> sollte. Wenn ein Teilbereich der politischen Bildung bei
> der Umsetzung ihrer Lehre fehlt, werden Lücken in
> jeglicher Hinsicht bei den Schülerinnen und Schülern
> ausgebildet und gefördert. Lücken im Bereich des
> politischen Verhaltens, der politischen Vorgehensweisen,
> der politischen Verfahrensweisen sowie der politischen
> Bildung als Wissensaneignung.
"Ziel politischer Bildung ist der mündige Bürger. In der schulischen politischen Bildung sollen Schüler deshalb eine Vorstellung von der komplexen Wirklichkeit und den prägenden Elementen von Politik erhalten. Das schließt die Entwicklung von Fähigkeiten und die Anwendung der Instrumente zur selbstständigen Analyse und Beurteilung politischer Sachverhalte ein. Neben der Vermittlung von Fähigkeiten und Instrumenten zur selbstständigen Analyse und Beurteilung politischer Sachverhalte soll der Politikunterricht ihr Interesse an Politik wecken und sie zur aktiven Beteiligung ermuntern. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Der informierte und urteilsfähige Bürger interessiert sich für Politik und verfügt über genügend Wissen und Verständnis von Politik, so dass er in der Lage ist, ein eigenes, begründetes Urteil zu fällen. "
>
> Unter politischer Bildung werden alle mit einer
> pädagogischen Absicht verbundenen Formen politischen
> Lernens verstanden, bezogen auf die Schule alle Formen
> politischen Lernens, deren Intentionen auf Wirkungen im
> Bereich des politischen Wissens, des politischen Denkens
> und der politischen Einstellungen der Schülerinnen und
> Schüler ziehen.
>
"Für den Politikunterricht stellt der informierte und urteilsfähige Bürger das Minimalziel dar. Anspruchsvoller, aber immer noch realistisch, ist der interventionsfähige Bürger. Der Aktivbürger ist ein sehr optimistisches Leitbild, das für die Unterrichtspraxis eine erhebliche Herausforderung darstellt. Zu beachten bleibt, dass die Bereitschaft zu politischer Aktivität auf unterschiedliche Einflussquellen zurückzuführen ist; ein gelungener Politikunterricht kann hier allenfalls unterstützend oder anregend wirken. Der desinteressierte Bürger bleibt eine ständige Herausforderung für die politische Bildung. "
> Gewährt nun eine Bildungseinrichtung der politischen
> Bildung ein eigenständiges Fach und man betrachtet die
> Aufgaben, welche an die politische Bildung gestellt werden,
> sieht man, dass nicht alle Bereiche der politischen Bildung
> durch die Einrichtung eines eigenständigen Faches
> abgedeckt werden können.
Unter den Fachdidaktikern ist umstritten, ob und welches Bürgerbild Ziel des Politikunterrichts darstellen soll.
> Dies wird durch die Betrachtung
> der Aufgaben klarer werden. Bereits in der Zeit vor der
> französischen Revolution galt die absichtsvolle politische
> Erziehung als zentrale Aufgabe der politischen Bildung. Ab
> der Weimarer Republik bot sich der politischen Bildung
> erstmals die Gelegenheit, politische Bildung in staatlicher
> Verantwortung als Vorbereitung der nachwachsenden
> Generation auf das Leben in einer Demokratie zu konzipieren
> und institutionell in der Schule zu verankern. Weiter soll
> die politische Bildung durch die Thematisierung von
> vergangenen aber auch aktuellen Politikfeldern verschiedene
> Fähigkeiten und Kompetenzen bei den Schülerinnen und
> Schülern ausbilden und fördern. Diese werden nach
> Reinhardt (2012) nachfolgend aufgeführt:
> 1. Fähigkeit und Bereitschaft, sich in die
> gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen
> Ordnungen zu orientieren
> 2. Fähigkeit und Bereitschaft, die Chancen zur
> Einflussnahme auf gesellschaftliche, politische und
> wirtschaftliche Strukturen, Herrschaftsverhältnisse und
> Entscheidungs- prozesse, zu nutzen und zu erweitern
> 3. Fähigkeit und Bereitschaft, Kommunikation und ihre
> Bedingungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu
> analysieren
> 4. Fähigkeit und Bereitschaft, in politischen
> Alternativen zu denken
> 5. Fähigkeit und Bereitschaft, sowohl eigene Rechte
> wahrzunehmen als auch gesellschaftliche Interessen zu
> erkennen
> 6. Fähigkeit, die gesellschaftliche Funktion von
> Konflikten zu erkennen, und die Bereitschaft, sich durch
> Wahl angemessener Konzeptionen an der Austragung von
> Konflikten zu beteiligen
> 7. Fähigkeit und Bereitschaft, eigene
> Glücksvorstellungen zu entwickeln
> 8. Fähigkeit und Bereitschaft, angesichts von
> individuellen und gesellschaftlichen Problemen
> Eigeninitiative zu entwickeln
> 9. Fähigkeit und Bereitschaft, in unterschiedlichen
> sozialen Gruppen mitzuarbeiten
> 10. Fähigkeit und Bereitschaft, das Lebensrecht und die
> Eigenständigkeit anderer Gesellschaften anzuerkennen
> 11. Fähigkeit und Bereitschaft, sowohl durch das eigene
> Verhalten als auch durch Beteiligung an gesellschaftlichen
> Initiativen Verantwortung für die Sicherung der
> Lebensbedingungen in der Zukunft mitzuarbeiten
> 12. Fähigkeit zu erkennen, inwieweit Arbeit zur
> Existenzsicherung von Individuum und Gesellschaft notwendig
> ist
>
> Durch die Richtlinien für den Politikunterricht werden
> nicht nur die oben beschriebenen Qualifikationen, sondern
> auch die Kompetenzen formuliert. Dies sind nachfolgend
> aufgeführt:
> 1. Allgemeinkompetenzen:
> 1 .Sozialkompetenz
>
> 2. Fachkompetenzen:
> 1. Politische Urteilskompetenz
> 2. Politische Handlungskompetenz
> 3. Methodische Kompetenz
> 4. Demokratiekompetenz
> 5. Persketivenübernahme
> 6. Konfliktfähigkeit
> 7. Problemlösefähigkeit
> 8. Politisch – moralische Urteilsfähigkeit
> 9. Partizipation
>
> In diesem Zusammenhang ist wichtig zu erwähnen, dass die
> Grundsätze aus dem Beutelsbacher Konsens eingehalten
> werden, diese sind:
> 1. Überwältigungsverbot
> 2. Kontroversität
> 3. Analyse- und Schülerorientierung
>
>
> So sehr die Forderungen an ein eigenständiges Fach der
> politischen Bildung ausgearbeitet sind, so fehlt doch noch
> ein entscheidender Augenmerk, nämlich das politische
> Inhalte und Lebensformen, wie beispielsweise eine
> demokratische Lebensform ganzheitlich gelernt werden muss.
> Die Erfahrungen zeigen uns, dass eine von außen wirkende
> Indoktrination nicht funktioniert. Vielmehr ist es von
> großer Bedeutung und auch unerlässlich, dass die
> politischen Verhaltensweisen erfahren und gelebt werden.
> An
> diesem Punkt kann politische Bildung als Unterrichtsprinzip
> Hilfe leisten. Unterrichtsprinzip bedeutet, dass eine
> pädagogische Leitidee, wie beispielsweise demokratische
> Verhaltensweisen, fächerübergreifend benutzt und gelebt
> wird. Es reicht nicht aus, dies in einem begrenzten Rahmen
> zu vollziehen. Man stelle sich nur mal folgende Situation
> vor: Das Fach Mathematik würde demokratisch gelehrt, der
> danach folgende Politikunterricht diktatorisch. Zwei
> völlig verschiedene Prinzipien. Bei solch einem Vorgehen
> ist es fraglich, inwieweit sich die gewünschten
> Einstellungen entwickeln und verfestigen können. Bereits
> in der 68er Bewegung wurden Forderungen laut, dass sich ein
> Demokratieverständnis nur dann etablieren könne, wenn
> eine Demokratisierung in allen Lebensbereichen erfolgen
> würde.
> Aber schon John Dewey führt in seinem 1916
> erschienen Werk Demokratie und Erziehung aus, dass
> Demokratie mehr sei als eine reine Regierungsform; sie ist
> in erster Linie eine Form des Zusammenlebens, der
> gemeinsamen und miteinander geteilten Erfahrung.
> Dies macht
> deutlich, dass der Politikunterricht nicht nur als
> Wissensvermittlung dienen kann, sondern vielmehr muss das
> Umfeld dafür ausgelegt sein. Damit demokratische
> Prinzipien und Verhaltensweisen ganzheitlich verstanden und
> gelebt werden können.
Lässt sich im Unterricht allein, z.B. aus zeitlichen Gründen, nicht umsetzen.
>
> Daraus folgt, dass die politische Bildung im schulischen
> Alltag nicht nur aus einer Perspektive, der
> wissenschaftlichen Perspektive betrachtet werden sollte,
> sondern vielmehr ein umfassendes Bild der politischen
> Bildung erfahrbar gemacht wird. Denn in jeder politischen
> Bildung findet man in gewisser Art und Weise die
> politischen Leitlinien der Regierenden wieder. Von daher
> können sich die Leitideen des Unterrichts nicht von den
> Leitideen der Schule unterscheiden.
>
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 10:47 Mo 15.04.2013 | Autor: | mausieux |
Herzlichen Dank für deine äußerst umfangreiche Rückmeldung. Jetzt kann ich gut weiterarbeiten.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 11:50 Mo 15.04.2013 | Autor: | Josef |
Hallo mausieux,
> Herzlichen Dank für deine äußerst umfangreiche
> Rückmeldung. Jetzt kann ich gut weiterarbeiten.
Freut mich!
Viele Grüße
Josef
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