Scheck < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 10:29 Mi 19.04.2017 | Autor: | crazy258 |
Aufgabe | Was ist der Unterschied zwischen Order- und Inhaberscheck? |
Der Unterschied zwischen Order- und Inhaberscheck liegt in der Form. Soviel ich verstanden habe, kann man den Orderscheck an jeden weitergeben, den Inhaberscheck aber nur an den Inhaber bzw die Zahlung erfolgt nur auf den im Inhaberscheck angegebene Person.
Es steht im Buch dass der Orderscheck formgebunden und der Inhaberscheck formlos ist.
Nun zu meiner Frage: Weshalb ist der Orderscheck denn formgebunden, wenn es doch von jedem eingelöst werden kann?
Und der Inhaberscheck gilt formlos durch Einigung und Übergabe. Dieser Scheck kann nur von einer bestimmten Person eingelöst werden. Dadurch wird der Inhaberscheck doch formgebunden, weil es nur durch eine Überbringerklausel rechtswirksam wird? Und der Orderscheck gilt ja auch so schon weil man zum Einlösen auf keine weitere Form noch achten muss, da sie übertragbar und von jedem einlösbar ist? Was verstehe ich da falsch bei dieser "Form-Formulierung"?
Indossament = Überbringerklausel?
Wer kann es mir so einfach wie möglich erklären? danke:)
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:08 Mi 19.04.2017 | Autor: | crazy258 |
ich muss was im text ändern habe es falsch geschrieben
ist gerade blockiert
also im ersten satz sollte es heissen
der unterschied liegt in der übertragbarkeit.
zudem muss es umgekehrt sein, das heisst, orderscheck kann nur von einer bestimmten person, inhaberscheck von jedem beliebigen der es gerade hat, eingelöst werden. richtig?
mir ist nur noch nicht klar: ist das nicht sehr unsicher wen man einen orderscheck einfach mit einer überbringerklausel vermerken kann, damit es ein inhaberscheck wird? das kann doch jeder inhaber des orderschecks selber machen? oder muss es ein scheck sein bei dem das schon drauf steht?
|
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 12:13 Mi 19.04.2017 | Autor: | Josef |
Hallo,
> Was ist der Unterschied zwischen Order- und Inhaberscheck?
> Der Unterschied zwischen Order- und Inhaberscheck liegt in
> der Form.
Der Orderscheck ist zugunsten einer bestimmten Person mit oder ohne ausdrücklichem Vermerk "an Order" ausgestellt.
Der Inhaberscheck enthält keine zusätzlichen Angaben über den Begünstigten.
> Es steht im Buch dass der Orderscheck formgebunden und der
> Inhaberscheck formlos ist.
>
> Nun zu meiner Frage: Weshalb ist der Orderscheck denn
> formgebunden, wenn es doch von jedem eingelöst werden
> kann?
>
> Indossament = Überbringerklausel?
>
Indossament:
"italienisch] das (Giro), die Anweisung auf einem Orderpapier (z.B. Wechsel, Scheck), dass der Schuldner der verbrieften Forderung nicht an den bisherigen Gläubiger (Indossant, Girant), sondern an einen Dritten (Indossatar, Giratar) leisten soll."
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001
"Beim Inhaberscheck (in Deutschland überwiegend) wird keine bestimmte Person als Empfänger bezeichnet oder der Nennung einer solchen der Zusatz »oder Überbringer« beigefügt. Dieser Scheck wird als Inhaberpapier formlos übertragen.
Nennt der Scheck als Empfänger eine bestimmte Person ohne Überbringerklausel (Namensscheck), ist er Orderpapier."
Quelle:
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001
"An Order lautender Scheck, Scheck mit (positiver) Orderklausel. Kann nur durch Indossament und Übergabe des indossierten Papiers übertragen werden. Die bezogene Bank, die einen Orderscheck einlösen soll, muss die formale Legitimation des Vorlegenden prüfen (Legitimationsprüfung).
Die Übertragung der Rechte eines Orderschecks, der durch den Zusatz bei der Angabe des Scheckempfängers „... oder Order”, „... or order” o.Ä. gekennzeichnet ist, erfolgt nicht allein durch Übergabe des Schecks, sondern zusätzlich durch Indossament. Ein Scheckberechtigter hat sich bei Orderschecks — im Gegensatz zu Inhaber-(Überbringer-)schecks — durch eine lückenlose Kette von Indossamenten auszuweisen.
Ein Orderscheck ist ein Scheckvordruck, der durch ein zusätzliches Indossament zu einem Orderpapier wird. Orderschecks können nur vom legitimierten Empfänger eingelöst werden. Ein Orderscheck ist ein geborenes Orderpapier, sodass die in der Praxis übliche Orderklausel auf dem Scheck rechtlich entbehrlich ist. Einlösende Kreditinstitute sind verpflichtet, bei der Einlösung die Indossamente und die Legitimation zu überprüfen.
Quelle:
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/orderscheck/orderscheck.htm
Viele Grüße
Josef
|
|
|
|
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 12:25 Mi 19.04.2017 | Autor: | crazy258 |
Aufgabe | Der Orderscheck ist zugunsten einer bestimmten Person mit oder ohne ausdrücklichem Vermerk "an Order" ausgestellt.
Der Inhaberscheck enthält keine zusätzlichen Angaben über den Begünstigten. |
Danke erstmals für die Antwort:)
Das heisst, auch ohne ein Vermerk "an Order" ist der Orderscheck nur an eine bestimmte Person auszahlbar.
Weshalb muss dann der Vermerk draufstehen?
Kann ein Aussteller eines Orderschecks selber auf den Scheck vermerken "oder Überbringer", damit es von jeder beliebigen Person eingelöst werden kann?
|
|
|
|
|
Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 12:33 Mi 19.04.2017 | Autor: | Josef |
> Der Orderscheck ist zugunsten einer bestimmten Person mit
> oder ohne ausdrücklichem Vermerk "an Order" ausgestellt.
>
> Der Inhaberscheck enthält keine zusätzlichen Angaben
> über den Begünstigten.
> Danke erstmals für die Antwort:)
>
> Das heisst, auch ohne ein Vermerk "an Order" ist der
> Orderscheck nur an eine bestimmte Person auszahlbar.
> Weshalb muss dann der Vermerk draufstehen?
Ein Orderscheck ist ein geborenes Orderpapier, sodass die in der Praxis übliche Orderklausel auf dem Scheck rechtlich entbehrlich ist.
>
> Kann ein Aussteller eines Orderschecks selber auf den
> Scheck vermerken "oder Überbringer", damit es von jeder
> beliebigen Person eingelöst werden kann?
Ja
"Schecks beinhalten, auch wenn der Name des Empfängers angegeben ist, den Zusatz »oder Überbringer«. Damit wird der Scheck zum Inhaberscheck und kann von jeder beliebigen Person, die im Besitz des Schecks ist, eingelöst werden.
Überbringerklausel wird der Vermerk „oder Überbringer" auf deutschen Scheckformularen genannt. Für diese Klausel gibt es einen triftigen Grund: Der Scheck ist eigentlich ein Orderpapier; eine namentlich genannte Person wird in diesem Wertpapier als berechtigt ausgewiesen. Durch die Überbringerklausel wird der Scheck zum Inhaberpapier: Der jeweilige Inhaber ist der Berechtigte."
Quelle:
http://www.wirtschaftslexikon24.com/e/%C3%BCberbringerklausel/%C3%BCberbringerklausel.htm
Viele Grüße
Josef
|
|
|
|