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(Frage) beantwortet | Datum: | 12:27 Sa 06.04.2013 | Autor: | Lucy_Lu |
Ich habe gelesen, dass wenn ein Stern zum Beispiel durch die Gezeitenkräfte eines Schwarzen Lochs zerissen wird, dabei Röntgenstrahlung freisetzt.
Nun verstehe ich nicht, wie genau und warum ausgerechnete Röntgenstrahlung. Als Bremsstrahlung kann man diese ja glaube ich nicht bezeichnen.
ein hilfreiches Stichwort wäre Röntgendoppelstern
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 14:51 Sa 06.04.2013 | Autor: | rainerS |
Hallo!
Erstmal herzlich
> Ich habe gelesen, dass wenn ein Stern zum Beispiel durch
> die Gezeitenkräfte eines Schwarzen Lochs zerissen wird,
> dabei Röntgenstrahlung freisetzt.
> Nun verstehe ich nicht, wie genau und warum ausgerechnete
> Röntgenstrahlung. Als Bremsstrahlung kann man diese ja
> glaube ich nicht bezeichnen.
Die Bezeichnung "Bremsstrahlung" ist etwas irreführend; damit bezeichnet man nicht nur die Strahlung abgebremster geladener Teilchen, sondern auch bei beliebiger Beschleunigung wie Kreisbewegung (Synchrotonstrahlung, Zyklotronstrahlung). Und beschleunigte elektrisch geladene Teilchen wie Elektronen und Protonen gibt es in Sternen und um sie herum zur Genüge.
Soweit ich das verstehe, handelt es sich bei den Röntgendoppelsternen nicht um Bremsstrahlung, sondern um Wärmestrahlung: die Materie wird auf so hohe Temperaturen gebracht, dass die Wärmestrahlung einen großen Anteil mit extrem kleiner Wellenlänge hat.
Tatsächlich hat Wärmestrahlung immer eine kontinuierliches Spektrum, das heisst, alle Wellenlängen kommen vor; nur ist bei üblichen Temperaturen von ein paar Hundert bis paar Tausend Grad Celsius der Anteil der kleinen Wellenlängen sehr, sehr klein. Deswegen merkt man selbst bei weißglühendem Eisen praktisch nichts von der Röntgenstrahlung.
Die Verteilung der Strahlung auf die verschiedenen Wellenlängen wird durch das Plancksche Strahlungsgesetz beschrieben.
Diejenige Wellenlänge, bei der die ausgesandte Wärmestrahlung ein Maximum hat, ist umgekehrt proportional zur absoluten Temperatur des Strahlers (Wiensches Verschiebungsgesetz). Die Sonne, deren Strahlung ein Maximum im Bereich des (gelben) sichtbaren Lichts hat, hat eine Oberflächentemperatur von etwa 5600 Grad Celsius (5778K). Wenn Materie auf etwa von 5 Millionen Grad Celsius aufgeheizt ist, so ist das Maximum also bei einer 1000mal kleineren Wellenlänge und damit im Bereich der Röntgenstrahlung.
Viele Grüße
Rainer
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:13 Sa 06.04.2013 | Autor: | Lucy_Lu |
dankeschön
sehr einleuchtend formuliert ;)
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