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Forum "Jura" - Nutzungsabschlag Wertersatz
Nutzungsabschlag Wertersatz < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Nutzungsabschlag Wertersatz: Zusammenhang
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 09:28 Mo 06.04.2009
Autor: bastet

Aufgabe
Also ein Freund hat vor etwa 1,5 Jahren eine Festpaltte erworben.Diese ist nun defekt. Die Garantie von zwei Jahren besteht also noch. Nun wollte er den defekten Artikel reklamieren. Daraufhin meinte der Verkäufer nun, dass er lediglich eine andere Festplatte (das Orginalmodell wird nicht mehr hergestellt)für die defekte mit selbem Speichervolumen bekommen könne. Dies lehnte mein Freund ab. Er wollte den gesamten Kaufpreis zurück, den er für die nun defekte Festplatte zahlen musste. Der Verkäufer bot ihm nun an, ihm das Geld zu geben, was die billigste Festplatte mit gleichem Speichervolumen nun noch kostet (also die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises).

Ist das zulässig? ist das mit dem Urteil C-404 EuGH vereinbar?

Bitte um schnelle Antwort

lg. die bastet

p.s.: ich habe diese Frage in keinem anderen Forum gestellt

        
Bezug
Nutzungsabschlag Wertersatz: Tipp
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 09:42 Mo 06.04.2009
Autor: Analytiker

Hi Bastet,

in diesem Forum dürfen aufgrund von standesrechtlichen Bestimmungen keine rechtliche Beratung stattfinden. Das kannst du auch in der Forenbeschreibung "Jura" nachlesen.

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Nutzungsabschlag Wertersatz: hoppla.
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:57 Mo 06.04.2009
Autor: bastet

hoppla. das tut mir leid...

Bezug
                        
Bezug
Nutzungsabschlag Wertersatz: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 18:24 Mo 06.04.2009
Autor: Analytiker

huhu,

> hoppla. das tut mir leid...

macht doch nix ;-)! ich habe dir dazu erklärend noch einmal eine PN geschickt!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
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