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(Frage) beantwortet | Datum: | 18:37 Di 25.08.2009 | Autor: | hasso |
Hallo,
Ich hab ein Notebook der eine Gewährleitung von 24 Monate hat bei Saturn gekauft bei den einige Dinge Defekt sind. Für die Zeit in der das Gerät eingeschickt wird, benötige ich jedoch ein Notebook soweit ich weiß muss man dafür ein Ersatzgerät erhalten. Ist es rechtlich durchsetzbar einen zu verlangen oder kann man das nicht.
Bzw. was wenn Saturn sich weigern würde ein Ersatzgerät raus zu geben?
LG
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> Hallo,
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> Ich hab ein Notebook der eine Gewährleitung von 24 Monate
> hat bei Saturn gekauft bei den einige Dinge Defekt sind.
> Für die Zeit in der das Gerät eingeschickt wird,
> benötige ich jedoch ein Notebook soweit ich weiß muss man
> dafür ein Ersatzgerät erhalten.
Hallo,
woher weißt Du das? Das wäre mir völlig neu.
Oder hast Du gegen Aufpreis irgendeinen speziellen Garantie- oder Servicevertrag abgeschlossen, der Dir ein Leihgerät verspricht?
> Ist es rechtlich
> durchsetzbar einen zu verlangen
Ich meine: nein.
> Bzw. was wenn Saturn sich weigern würde ein Ersatzgerät
> raus zu geben?
Dann müßtest Du meines Erachtens damit leben.
Aber Du könntest ab ihre Kulanz appellieren.
Gruß v. Angela
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