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(Frage) beantwortet | Datum: | 00:24 Do 09.08.2007 | Autor: | Tiago |
Aufgabe | Wir haben von unserem Deutsch- Lehrer die Aufgabe bekommen, das SchwarzArbG etwas anzuschauen und natürlich durchzulesen, um die sprachlichen Merkmale herauszusuchen. Weiterhin sollen wir die Verständlichkeit prüfen.
Ich gebe mal ein Beispiel vom Anfang: (1) Zweck des Gesetzes ist die Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit.
(2) Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
1.
als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
2.
als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
3.
als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
4.
als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
5.
als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
(3) 1Absatz 2 findet keine Anwendung für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die
1.
von Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung oder Lebenspartnern,
2.
aus Gefälligkeit,
3.
im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
4.
im Wege der Selbsthilfe im Sinne des § 36 Abs. 2 und 4 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2137) oder als Selbsthilfe im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076),
erbracht werden. 2Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht.
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Da die Aufgabe für morgen ist, fass ich mich etwas kurz:
-lange, komplexe Sätze.
-keine oder wenige geläufige Begriffe / Stilmittel
-Fachwörter unerklärt
-Kaum beispiele und chronologisch geordneter text
-folgeschwer
-unübersichtlich
-unbeschränkt auf das Wesentliche
-"trocken" erzählt
-unpersönlich
Das waren einige Ideen, die mir auf die Schnelle einfallen. Wer weiter Ideen hat sol sie bitte posten. Dankeschön. :)
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Hi Tiago,
> -lange, komplexe Sätze.
> -keine oder wenige geläufige Begriffe / Stilmittel
> -Fachwörter unerklärt
> -Kaum beispiele und chronologisch geordneter text
> -folgeschwer
> -unübersichtlich
> -unbeschränkt auf das Wesentliche
> -"trocken" erzählt
"trocken" nur für Nichtjuristen *smile*... Also eher sehr sachlich! Und "erzählt" auch nicht, eine Gesetzesgrundlage wird verabschiedet und dann im Gesetz "schriftlich festgehalten".
> -unpersönlich
[ok ]All deine Wesensmerkmal für einen Gesetzestext sind subjektiv gesehen völlig korrekt. Genauso würde ich allgemein auch einen Gesetzestext charakterisieren! Wir können hier von Gesetzestext allgemein sprechen, da der Gesetzgeber all seine Gesetzestexte in dieser Form verfassen lässt. Also gelten unsere Ergebnisse nicht nur für das SchwarzArbG, sondern auch z.B. für das BGB oder HGB! Diese Tatsache kannst du ganz schnell überprüfen, indem du einen Blick in einen anderen Gesetzestext wirfst. Hier wirst du schnell merken, das die "Machart" immer die Gleiche ist. Sie besticht durch Neutralität. In der Regel steht zwischen den Zeilen in einem Gesetzestext eine ganze Fülle an Informationen für den sachkundigen Leser zur Verfügung. Dies ist kein Zufall, sondern vom Gesetzgeber so gewollt. Diese Querverweise dann zu analysieren und zu interpretieren ist der Job von Rechtsanwälten, Juristen und Richtern. Weiterhin fällt immer wieder auf, das die Juristensprache geprägt ist durch typische Bandwurmsätze -> Also sehr lang und selten geprägt duch Zeichensetzung. Klassiche Stilmittel sind so gut wir gar nicht zun erkennen.
Liebe Grüße
Analytiker
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(Frage) beantwortet | Datum: | 20:00 Do 09.08.2007 | Autor: | Tiago |
Hier meine Lösung:
Bitte um Korrektur, falls es nötig ist.
Das SchwarArbG besitzt lange und komplexe Sätze mit keinen oder wenigen geläufigen Stilmittel. Viele Fachwörter bleiben in Text unerklärt genauso wenig fehlen anschauliche (bildhafte) Beispiele. Der Text ist vom Verfasser chronologisch geordnet worden teilweise aber an einigen Stellen kompliziert und unübersichtlich verfasst: Nr. 1 Buststabe a bis c sowie Nr 2 in Verbindung mit Nr. 1 Buchstabe a bis c (...) in den Fällen des Absatzes Nr 1. Buchstabe d und e sowie Nr. 2
In der Regel steht zwischen den Zeilen in einem Gesetzestext eine ganze Informationsfülle an Informationen für den sachkundigen Leser zur Verfügung: . Dies ist kein Zufall, sondern vom Gesetzgeber so gewollt. Klassische Stillmittel sind kaum erkennbar und der Text besticht durch Neutralität. Die Juristensprache ist durch Bandwurmsätze ( lange Sätze und Zeichensetzung ist kaum zu erkennen) geprägt.
Der Gesetzestext wirkt für den normalen Leser zugeknöpft und uninteressant genauso wenig wie abwechslungsreich. Er ist nicht persönlich, sondern verfügt wie oben genannt über eine Neutralität.
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Hey Tiago ,
> Das SchwarArbG besitzt lange und komplexe Sätze mit keinen
> oder weniger geläufigen Stilmittel. Viele Fachwörter
> bleiben im Text unerklärt ebenfalls fehlen anschauliche sowie bildhafte
> Beispiele. Der Text ist vom Verfasser
> chronologisch geordnet worden, teilweise aber an einigen
> Stellen kompliziert und unübersichtlich verfasst: Nr. 1
> Buststabe a bis c sowie Nr 2 in Verbindung mit Nr. 1
> Buchstabe a bis c (...) in den Fällen des Absatzes Nr 1.
> Buchstabe d und e sowie Nr. 2
> In der Regel stehen zwischen den Zeilen in einem
> Gesetzestext eine ganze Informationsfülle an Informationen (vielleicht suchst du dir hier ein Synonym raus)
> für den sachkundigen Leser zur Verfügung. Dies ist kein
> Zufall, sondern vom Gesetzgeber beabsichtigt. Klassische
> Stillmittel sind kaum erkennbar und der Text besticht durch
> Neutralität. Die Juristensprache ist durch Bandwurmsätze geprägt, da lange Sätze und Zeichensetzung kaum zu erkennen ist.
>
> Der Gesetzestext wirkt für den normalen Leser zugeknöpft
> und uninteressant, genauso wenig wie abwechslungsreich. Er
> ist nicht persönlich, sondern verfügt wie oben genannt über
> eine Neutralität.
>
Liebe Grüße,
Sarah
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 20:37 Do 09.08.2007 | Autor: | Tiago |
Hi Sarah,
Ich wollte damit sagen, ob der Text inhaltlich sauber ist oder noch was fehlt.
Trotzdem danke :)
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Hi Tiago,
> Das SchwarArbG besitzt lange und komplexe Sätze mit keinen
> oder wenigen geläufigen Stilmittel.
was heißt denn "wenig geläufig"...? Nur für den, der nicht in der Materie ist...*smile*!
> Viele Fachwörter
> bleiben in Text unerklärt genauso wenig fehlen anschauliche
> (bildhafte) Beispiele.
Ein Gesetzestext soll auch keine bildhaften Beispiele geben, sondern stellt eine Handlungsvorschrift dar. Bildhafte Beispiele lassen sich dann jeweils durch Urteile z.B. durch den BGH darstellen...
> Der Text ist vom Verfasser
> chronologisch geordnet worden teilweise aber an einigen
> Stellen kompliziert und unübersichtlich verfasst: Nr. 1
"kompliziert" ist der Gesetzestext auch nur für den unkundigen Leser. Wenn du einen Rechtsanwalt fragst, ob er findet ob das BGB kompliziert geschrieben ist... Der wird dich auslchen...*g*!
> Buststabe a bis c sowie Nr 2 in Verbindung mit Nr. 1
> Buchstabe a bis c (...) in den Fällen des Absatzes Nr 1.
> Buchstabe d und e sowie Nr. 2
> In der Regel steht zwischen den Zeilen in einem
> Gesetzestext eine ganze Informationsfülle an Informationen
> für den sachkundigen Leser zur Verfügung: . Dies ist kein
> Zufall, sondern vom Gesetzgeber so gewollt. Klassische
> Stillmittel sind kaum erkennbar und der Text besticht durch
> Neutralität. Die Juristensprache ist durch Bandwurmsätze
> ( lange Sätze und Zeichensetzung ist kaum zu erkennen)
> geprägt.
kommt mir bekannt vor, diese Formulierung...*grins*
> Der Gesetzestext wirkt für den normalen Leser zugeknöpft
> und uninteressant genauso wenig wie abwechslungsreich. Er
> ist nicht persönlich, sondern verfügt wie oben genannt über
> eine Neutralität.
Der Gesetzestext setzt außerdem viel an Basis- und Vorwissen rechtlicher Natur vorraus, und er verquickt viele anderen Gesetze miteinander...
Liebe Grüße
Analytiker
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 21:34 Do 09.08.2007 | Autor: | Tiago |
Wir hatten von unserem Lehrer genaue Vorgaben, indem wir diesen Gesetzestext mit einem gegenteiligen Text vergleichen. Vielleicht kannst du nun nachvollziehen, wie ich darauf komme. :)
Nicht desto trotz: Danke!
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 22:02 Do 09.08.2007 | Autor: | Analytiker |
Hi,
> Wir hatten von unserem Lehrer genaue Vorgaben, indem wir
> diesen Gesetzestext mit einem gegenteiligen Text
> vergleichen. Vielleicht kannst du nun nachvollziehen, wie
> ich darauf komme. :)
Das ist ja schön, das du diese Info auch am Ende dieser Diskussion postest...*smile*...
Nicht desto trotz: Bitte!
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