Nietzsche Genealogie der Moral < Philosophie < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 18:40 Do 04.12.2008 | Autor: | Idale |
Hi,
ich bis einen Abschnitt (Abschnitt 13) aus Nietzsches zweiten Essay der Genealogie der Moral analysieren ( siehe Gutenberg-Eintrag) und weiss nicht so recht weiter.
Geht es hauptsaechlich darum, dass die Strafe (der Gewaltakt) an sich viel aelter ist als der Sinn bzw. die Sinne, die man ihr anfaftet? Der angedichtete Sinn ist bloss ein Rechtfertigungsversuch. Frueher wurde gestraft oder besser gesagt, Gewalt angewendet ohne dafur einen Grund angeben zu muessen. Das Wort Strafe selbst impliziert bereits einen moralischen Grund, der allerdings staendig wandelbar ist. Wie eine Strafe angewendet und interpretiert wird, haengt dementsprechend von dem Maechtigen ab.
Waere cool, wenn jemand noch andere Gedanken diesbezueglich hat und sie mit mir teilen koennte oder meine Sicht der Dinge korregieren moechte.
Danke
Idale
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:01 Fr 05.12.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Idale,
Die Frage nach dem Zweck der Bestrafung steht auch heute immer wieder zur Diskussion. Den Befürwortern der Abschreckung und des Schutzes der Gesellschaft vor neuen Straftaten durch harten Strafvollzug stehen die Unterstützer von Resozialisierungsmaßnahmen für die Täter gegenüber. Im deutschen Strafrecht wird die Strafe primär als Äquivalent für die Schuld des Täters angesehen; sie soll ihm die Möglichkeit zur Sühne geben und die verletzte Rechtsordnung wiederherstellen. Daneben soll die Strafe den Täter von erneuter Straffälligkeit abschrecken (Spezialprävention) und auch andere davon abschrecken, gleichartige Straftaten zu begehen (Generalprävention).
In frühen Gesellschaften war die Bestrafung eines Straftäters dem Opfer der Tat, dessen Familie, Clan oder Stamm überlassen. Die als Vergeltungsmaßnahmen vollzogenen Strafen waren sehr grausam und standen an heutigen Maßstäben gemessen in keinem Verhältnis zur begangenen Tat. Folter und Todesstrafe, zwei frühe Formen der Bestrafung, entwickelten sich überwiegend aus der alten Vorstellung von Rache. Mit der zunehmenden Komplexität der Gesellschaft war Bestrafung nicht mehr Sache der Betroffenen, sondern wurde durch den Staat wahrgenommen (Straf- und Gewaltmonopol des Staates).
Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts mehrten sich die Stimmen, die eine Veränderung des Strafverfahrens forderten. Strafe hatte nicht mehr nur die Aufgabe der Ehrenrettung, sondern diente auch dem Schutz der Gesetze vor Missbrauch durch einzelne Mitglieder der Gesellschaft. Anstatt Rache waren nun Abschreckung und der Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten die Hauptgründe für die Bestrafung, wobei der Grad der Strafe von der Schwere des Verbrechens abhing. Mit den nach und nach durchgeführten Reformen wurde die Zahl der als Kapitalverbrechen einzustufenden Delikte verringert (also der Verbrechen, auf die die Todesstrafe stand), die Prügelstrafe eingeschränkt und die Verstümmelung praktisch ganz abgeschafft. Die meisten dieser rigiden Maßnahmen wurden durch Gefängnisstrafen ersetzt. Man begann, der Rehabilitation der Straftäter zum Wohle der Gesellschaft und des Einzelnen größere Beachtung zu schenken, anstatt Strafen nur um ihrer selbst willen anzuwenden.
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Strafe wurde hauptsächlich zu zwei Zwecken benutzt. Einmal um den Erwerb neuer Reaktionen zu erleichtern, und zum anderen, um bereits erworbene Verhaltensweisen zu unterdrücken. Die frühe Forschung über das Unterscheidungslernen bei Ratten zeigte, dass die Bestrafung falscher Reaktionen das Lernen begünstigt. Außerdem kann Strafe auch gewohnheitsmäßige Verhaltensweisen unterdrücken. Die Unterdrückung geht besonders schnell vor sich, wenn gleichzeitig eine alternative Verhaltensweise belohnt wird. Man muss allerdings das Auftreten unerwünschter Nebeneffekte der Strafe, besoders bei der Kindererziehung, beachten.
Strafe kann definiert werden als das Präsentieren eines aversiven Ereignisses in Verbindung mit einer Reaktion oder als ein Ereignis, das die Auftetenswahrscheinlichkeit der Reaktion herabsetzt.
Viele Grüße
Josef
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