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Krankengeld: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:54 Mi 03.07.2013
Autor: matheja

Servus,

ich brauch euren Rat bei einer Aufgabe:

Aufgabe
Das Krankengeld...

...(A) stellt sicher, dass der Versicherte keine Einkommenseinbuße durch Krankheit hat

...(B) ist für Versicherte der GKV gesetzlich definiert, hingegen nicht für die private Krankenversicherung


Lösungsidee:

A) macht sinn
B) hab ich rechertiert, dass tatsächlich privat versicherte keinen gesetzlich geregelten Ansruch auf Krankengeld haben.
Allerdings bin mir nicht, weil wie gesagt auch A sinn macht

Deswegen würde ich mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.




        
Bezug
Krankengeld: Auch A)
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:07 Mi 03.07.2013
Autor: Infinit

Hallo matheja,
mit A) ist der Sinn des Krankengelds beschrieben. Wenn man die Richtigkeit der Aussage B) an dem Ausdruck "stellt sicher" überprüft, so wäre die Aussage falsch, da in der privaten KV eben kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnausgleich besteht, wenn man diesen natürlich auch anstrebt.
Diese Unterscheidung halte ich jedoch schon für etwas spitzfindig.
Viele Grüße,
Infinit

Bezug
        
Bezug
Krankengeld: A) ist falsch!
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:48 Mi 03.07.2013
Autor: reverend

Hallo matheja,

wer Krankengeld bezieht, hat auf jeden Fall eine Einkommenseinbuße.
[]Hier die offizielle Seite der Krankenkassen: höchstens 90% des bisherigen Nettoeinkommens.

Grüße
reverend

Bezug
        
Bezug
Krankengeld: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:17 Mi 03.07.2013
Autor: Josef

Hallo matheja,

"Krankengeld, die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, womit im Krankheitsfall der durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallende Lohn ersetzt wird. Das Krankengeld beträgt 80 Prozent des Regellohns. Es wird erst dann geleistet, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Der Anspruch auf Krankengeld ist auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren limitiert."

Quelle:
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"Krankengeld:
Hierbei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Mitgliedern zur Deckung des Verdienstausfalls gewährt wird, wenn sie auf Grund einer Krankheit arbeitsunfähig sind oder stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitätionseinrichtung behandelt werden. "

Quelle: Wörterbuch der Rechtsbegriffe; tandem-Verlag


Viele Grüße
Josef


Bezug
                
Bezug
Krankengeld: Danke
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 10:42 Do 04.07.2013
Autor: matheja

Hi, vielen Dank für eure Hinweise

ich habe folgenden Link gefunden:

http://www.krankengeld.net/wieviel-krankengeld-zahlt-die-private-krankenversicherung-111.html

=> so dass B zu wählen ist.

grüße und nochmals danke an alle

Bezug
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