Kostenbegriff < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 11:31 Mo 31.08.2009 | Autor: | happycat |
Hallo an alle,
mal wieder benötige ich eure Hilfe.
Diesmal habe ich Probleme mit der Bedeutung der Begriffe Kosten und Aufwendungen.Ich weiß Kosten sind alle betrieblichen Aufwendungen. Bertriebsfremder, Periodenfrmenden bzw. auserordentlicher Aufwand bezeichnet man als außerordentlichen Aufwand und daher nicht als Kosten
- Doch sind nun Darlehenstilgungen Kosten oder Aufwände oder nichts von beidem.
- Und wie sieht das mit Abschreibungen aus, sind Abschreibungen Kosten oder nur Aufwendungen?
Ich denke mir die Lösung muss ganz simpel sein aber ich sehe vor lauter Bäumen den Wald einfach nicht mehr und wäre daher sehr froh wenn jemand von euch mir helfen könnte.
Erneut vielen Dank an euch
Kathrin
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(Antwort) fertig | Datum: | 13:10 Mo 31.08.2009 | Autor: | Josef |
> Diesmal habe ich Probleme mit der Bedeutung der Begriffe
> Kosten und Aufwendungen.
> Ich weiß Kosten sind alle
> betrieblichen Aufwendungen.
Die betriebswirtschaftliche Definition lautet: Kosten sind ein "periodenbezogener, betrieblicher, bewerteter Güterverzehr".
Kosten sind demnach,
- Aufwendungen, die
- betrieblich bedingt sind,
- aus der Geschäftsperiode stammen und
- dem normalen Produktionsablauf entsprechen.
> Bertriebsfremder,
> Periodenfrmenden bzw. auserordentlicher Aufwand bezeichnet
> man als außerordentlichen neutraler Aufwand und daher >nicht als
> Kosten
> - Doch sind nun Darlehenstilgungen Kosten oder Aufwände
> oder nichts von beidem.
Für die Unternehmen besonders relevant sind die Kapitalkosten (Kapitalaufwand), die aus der Summe von Zinsen und Abschreibungen gebildet werden. Die Kapitalkosten errechnet man durch Multiplikation der Höhe des Kapitaleinsatzes (Gebäude, Produktionsanlagen etc.) mit dem Zins- und dem Abschreibungssatz – die jährlichen Tilgungsraten zählen dagegen nicht zu den Kosten.
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> - Und wie sieht das mit Abschreibungen aus, sind
> Abschreibungen Kosten oder nur Aufwendungen?
Die über die Nutzungsdauer verteilten Abschreibungsbeträge sind Aufwand.
Fazit:
Aufwand (Buchhaltung) => bewerteter Güterverzehr.
Kosten (Kostenrechnung) => bewerteter Güterverzehr, periodenbezogen, betrieblich.
Kosten sind also eine Teilmenge des Aufwands.
Viele Grüße
Josef
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