Konnexitätsprinzip ? < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 21:11 Sa 14.06.2014 | Autor: | Mimic |
Hallo,
ich habe eine Frage zum Prinzip der Konnexität im Staatsrecht.
Ich habe dazu bereits einige Texte gelesen (bitte keine weiteren Links einfügen), aber bin mir nicht sicher, ob ich es wirklich verstanden habe.
So habe ich es bisher verstanden:
Wenn ein Land seinen Kommunen eine Aufgabe überträgt, und diese finanziell nicht alleine von der Kommune getragen werden kann, weil es zu hohe Kosten verursacht, dann muss das Land sich an den Kosten beteiligen.
Beispiel hierfür ist zum Beispiel der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, welcher vom Bund beschlossen wurde am 1.08.2013. Die Länder müssen die Kommunen unterstützen, wenn sie die Kosten zum Ausbau der Kita-Plätze nicht alleine tragen können.
Ist das so richtig?
Gibt es noch ein anderes Beispiel hierfür?
Würde mich über eine Antwort freuen.
LG
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(Antwort) fertig | Datum: | 06:43 So 15.06.2014 | Autor: | Josef |
Hallo Mimic,
>
> ich habe eine Frage zum Prinzip der Konnexität im
> Staatsrecht.
> So habe ich es bisher verstanden:
>
> Wenn ein Land seinen Kommunen eine Aufgabe überträgt, und
> diese finanziell nicht alleine von der Kommune getragen
> werden kann, weil es zu hohe Kosten verursacht, dann muss
> das Land sich an den Kosten beteiligen.
Vereinfacht wird dies oft ausgedrückt mit dem Satz "Wer bestellt, bezahlt".
Wer für eine bestimmte Aufgabe verantwortlich ist, hat auch für die Kosten aufzukommen
>
> Beispiel hierfür ist zum Beispiel der Rechtsanspruch auf
> einen Kita-Platz, welcher vom Bund beschlossen wurde am
> 1.08.2013. Die Länder müssen die Kommunen unterstützen,
> wenn sie die Kosten zum Ausbau der Kita-Plätze nicht
> alleine tragen können.
>
> Ist das so richtig?
"Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben. (...)". Von Gemeinden wird hier nicht gesprochen, da diese im Grundgesetz als Teil der Länder gelten."
Quelle
> Gibt es noch ein anderes Beispiel hierfür?
>
Beispiel der Sozialhilfe
Wohngeld, Kindergeld
Viele Grüße
Josef
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