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Forum "Religion" - Körperschaftsrecht
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Körperschaftsrecht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 09:35 Sa 21.04.2007
Autor: Sassi2

Aufgabe
Körperschaftsrecht

Was besagt das Körperschaftsrecht?

Dürfen Religionsgemeinschaften, die dieses Körperschaftsrecht anerkannt bekommen haben, noch als Sekten bezeichnet werden?

        
Bezug
Körperschaftsrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:59 Sa 21.04.2007
Autor: Analytiker

Hi Sassi,

> Was besagt das Körperschaftsrecht?
> Dürfen Religionsgemeinschaften, die dieses Körperschaftsrecht anerkannt bekommen haben, noch als
> Sekten bezeichnet werden?


Die Differenzierung bei religiösen Organisationen kann nur in soziologischen und theologischen Begriffen vollzogen werden. Die vereins-, gewerbe-, steuer- und körperschaftsrechtlichen Aspekte der betroffenen Organisationen sind von dieser Unterscheidung unabhängig. Sekten, also "echte" Religionsparteien, sind wie andere "echte" Religionsgesellschaften organisatorischer Ausdruck der Glaubens- und Gewissensfreiheit ihrer Anhänger. Ihre organisatorischen Sonderrechte sind begrenzt und unterliegen in Deutschland dem für alle Personengesellschaften geltenden Vereins- bzw. Körperschaftsrecht. Noch hat das Bundesverfassungsgericht die "Sekte" als solches nicht körßerschaftlich "verbrieft"!


Weiterführender Link zum Thema:


[]uni-trier

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Körperschaftsrecht: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:52 Mi 25.04.2007
Autor: Sassi2

Danke

Bezug
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