Jugendamt < Sozialwissenschaften < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Hi,
also ich hab nich viel Zeit (bis morgen)
und brauche einen Vortrag zu einer sozialen Einrichtung.
Ich habe jetzt erstmal das Jugendamt gewählt falls ihr zu einer anderen gerade sehr viel Material habt könnt ihr das auch hier reinstellen.
Wie gesagt möglichst ein paar Aufgaben Rechte und Pflichten.
Ich bedank mich schonmal^^
ich weiß ist kurz!
P.S.: es fehlt ein wichtiger Satz in deinem Artikel^^
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt. da kann man auch nicht mit einer so schnellen Antwort rechnen, wie bei euch!
Euer Eric
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:32 Do 01.11.2007 | Autor: | Freewalker |
Vielen Dank Anaytiker,
ich habe auch schon angefangen mit dem Vortrag!
Hab leider erst heute erfahren das der zu morgen ist.
Also ich hab erst angefangen als ich wusste das es zu morgen ist.
Ach egal...
Also Wikipedia arbeite ich gerade durch und dann kann ich ja noch einige von deinen Anregungen einfließen lassen
MfG
Eric
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Ok bin fertich!
Nur 3 stunden^^
Das Jugendamt
Politisch:
-Organisationseinheit in der Kommunalverwaltung
-Pflicht für: Landkreise und kreisfreie Städte
(Kinder- und Jugendhilfegesetzt)
-Verwaltung und Jugenhilfeausschuss (Zweigliedrigkeit)
Das Jugendamt:
-kooperiert meist mit anderen Lebenshilfe-Werken: Diakonie, Caritas, etc. (darf Pflichten an diese abgeben)
-Prinzip: Erziehung statt Strafe (schon in den Anfängen ab 1900)
-Sozialpädagogen und Verwaltungskräfte
Zuständigkeit:
-SGB VIII vor allem Kap. 2 und 3
-Vergabe von Leistungen (z.B. Kindergeld, fördern der Jugendlichen/Kinder)
Aufgaben:
--für Pflichten und Rechte der elterlichen Erziehung einzutreten
-Schutz der Kinder und Jugendlichen
-Risikoabschätzung
-z.B. vor Eltern
-Fall Kevin: trotz Polizeischutz tot aufgefunden (Kleinkind)
-weitere Fälle in letztem Jahr
-Förderung der Erziehung, Betreuung, Jugendarbeit
-Bereitstellung, Bezahlung von Pflegefamilien
-Beratung von Eltern und Kindern
-Integrierung der Kinder, bes. auch Behinderte
-im Familien- und Vormundschaftsgericht mitwirken, auch im Jugendstrafverfahren
-auf Wunsch Vormund von Minderjährigen werden
-Hilfe bei Vaterschaftstests
-Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen:
1. Bitte des Kindes
2.hohes Risiko der Gefahr
-Familiengerichtsbeschluss, sonst zurück
-kooperiert meist mit anderen Lebenshilfe-Werken: Diakonie, Caritas, etc. (darf Pflichten an diese abgeben)
-Prinzip: Erziehung statt Strafe (schon in den Anfängen ab 1900)
-Sozialpädagogen und Verwaltungskräfte
In Schwerin: Amt für Jugend: Am Packhof 2-6 :0385/5452206
So das is es
Für Klasse 9 AWT
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 21:33 Do 01.11.2007 | Autor: | Freewalker |
Ja danke!
Ach ja, du kennst dich ja hier schon etwas^^ besser aus!
Ich hab jetzt nämlich einen Stern!
Wieso sieht man den in dem Fenster "Wer ist online?" nicht?
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 21:37 Do 01.11.2007 | Autor: | Analytiker |
hi,
> Ach ja, du kennst dich ja hier schon etwas^^ besser aus!
ne bissl vielleicht^^!
> Ich hab jetzt nämlich einen Stern! Wieso sieht man den in dem Fenster "Wer ist online?" nicht?
Also ich denke der wird bald kommen. Beim nächsten Login spätestens. Du hast den Stern auf jedenfall dir "erarbeitet", und das steht. Schau einfach mal morgen rein, dann wird er da sein *g*!
Liebe Grüße
Analytiker
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 21:49 Do 01.11.2007 | Autor: | Freewalker |
Ach ja stimmt hab ich ganz vergessen!
Das wird ja erst beim Serverneustart alles geändert.
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