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Hartz 4: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:42 Mi 03.07.2013
Autor: matheja

Aufgabe
Hi Leute, ich arbeite gerade ein paar gesundheitsökonomische Fragen durch und bin dabei auf hilfe bei einigen Fragen angewiesen. Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen würdet.

Die als Hartz 4 bezeichnete Sozialleistung ...

A) wird generell vom Sozialamt der Kommune (Stadt, Landkreis) gezahlt
B) ist eine Leistung für Menschen, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also erwerbsfähig sind.

Meine Ideen:

Zu A:
Zuständig sind entweder die »Agenturen für Arbeit« (also die ehemaligen Arbeitsämter) oder die Sozialämter. Das kann in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich geregelt sein

=> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697dc099da01.php

Zu B:
Auch diese Aussage macht sinn, weil Hartz meines Erachtens nach an Menschen gerichtet ist, die potentziell erwerbsfähig sind, aber aus diversen Gründen z.B Arbeitsplatzverlust nicht in der Lage sind ihrer Arbeit nachzugehen, so dass ich mal wieder zwischen zwei Antwortmöglichkeiten schwanke

vielen danke für hilfe im vorraus
matheja

        
Bezug
Hartz 4: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:45 Mi 03.07.2013
Autor: Josef


>  
> Die als Hartz 4 bezeichnete Sozialleistung ...
>  
> A) wird generell vom Sozialamt der Kommune (Stadt,
> Landkreis) gezahlt
> B) ist eine Leistung für Menschen, die dem allgemeinen
> Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also erwerbsfähig
> sind.


"Hartz IV,

Kurzbezeichnung für das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. 12. 2003, mit dem für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die früher entweder Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Arbeit) beziehen konnten, eine einheitliche Leistung, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), bei gleichzeitiger Leistungsabsenkung für zahlreiche Anspruchsberechtigte eingeführt wurde. (Arbeitsmarktreform)"

Quelle: Der Brockhaus; (c) wissenmedia GmbH, 2010


Zuständig: Agenturen für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften, Landkreise, kreisfreie Städte.  



Viele Grüße
Josef





Bezug
                
Bezug
Hartz 4: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:12 Mi 03.07.2013
Autor: matheja

Aufgabe
Danke...

...also ist B die richtige Antwort...??

Bezug
                        
Bezug
Hartz 4: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:22 Mi 03.07.2013
Autor: Josef

Hallo matheja,


> Danke...


gern geschehen!



>  ...also ist B die richtige Antwort...??



[ok] Ja.



Viele Grüße
Josef





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