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Forum "Jura" - Gewinnbeteiligung
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Gewinnbeteiligung: Frage (reagiert)
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 12:43 Mi 06.04.2011
Autor: thunder69

Sehr geehrte Juristen,

meine Firma zahlt jedes Jahr eine Gewinnbeteiligung aus, die sich in Form von zusätzlichen Gehältern äussert.

Einige meiner Arbeitskollegen haben eine Gewinnbeteiligung 2,5xGehalt bekommen, ich nur 1,5xGehalt.
Hintergrund ist wahrscheinlich die Tatsache, daß ich am 25.02.2011 mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt habe und sich die Firma gekränkt fühlt. Offizieller, letzter Arbeitstag ist für mich Ende Mai. Das Geschaftsjahr, auf das sich die Gewinnbeteiligung bezieht, verläuft von Anfang April 2010 bis Ende März 2011. Ich nehme also am kompletten Geschäftsjahr 2010 teil.
Die offizielle Begründung für die ungleiche Behandlung zwischen mir und den Arbeitskollegen
hieß natürlich: die Kollegen haben einen anderen Arbeitsbereich, waren mehr im Projektbereich tätig, bla, bla!

Ein Auszug meines Vertrages über die sog. Gewinnbeteiligung:

"In Abhängigkeit vom Jahresergebnis zahlt die Firma eine Gewinnbeteiligung in Form von zusätzlichen Monatsgehältern an alle Mitarbeiter, die am Auszahlungstag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
Soweit es die wirtschaftl. Lage erlaubt, erfolgt die Auszahlung bis zu einer Höhe von einem Monatsgehalt mit dem Dezembergehalt. Weitergehende Zahlungen erfolgen nach Vorlage des Jahresabschlusses mit dem April-Gehalt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewinnbeteiligung besteht nicht.

Scheidet ein Mitarbeiter auf eigene Veranlassung vor dem 1. April des Folgejahres aus, kann eine Rückzahlung der Gewinnbeteiligung verlangt werden."

Und jetzt meine Frage:
Ist die Ungleichbehandlung zwischen mir und den Arbeitskollegen rechtens?
Ich bin sehr froh, wenn Ihr mir einen kompetenten Rat geben könntet.
Vielen Dank!

Grüße
thunder


        
Bezug
Gewinnbeteiligung: meine Meinung
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:55 Mi 06.04.2011
Autor: Loddar

Hallo thunder!


Vorneweg: im folgenden handelt es sich um meine laienhafte Einschätzung und persönliche Meinung. Gerne lasse ich mich hier auch belehren.



Da die Gewinnbeteiligung eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist und offenbar die Höhe der Gewinnbeteiligung nicht geregelt ist, erscheint mir eine unterschiedliche Auszahlungshöhe rechtens (auch wenn sie willkürlich erscheint).

Zudem ist der Arbeitgeber m.E. laut Vertrag zu überhaupt keiner Auszahlung für Dich verpflichtet. Denn am Auszahlungstag (= Ende April bzw. Anfang Mai) befindest Du Dich nicht mehr im ungekündigten Verhältnis.

Eine evtl. Rückforderung des bereits ausgezahlten Betrags mit dem Dezembergehalt erscheint mir nicht zulässig.


Gruß
Loddar


Bezug
                
Bezug
Gewinnbeteiligung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:07 Mi 06.04.2011
Autor: thunder69

Hallo Loddar,

Respekt. Es scheint, daß Du nicht nur Kenntnisse im naturwissenschaftlichen Bereich hast.
Nur: Hoffentlich irrst Du Dich, ich finde das Verhalten der Firma ungerecht.
Es gilt meines Erachtens der Gleichbehandlungsgrundsatz!

VG
thunder

Bezug
                        
Bezug
Gewinnbeteiligung: Anwalt fragen (edit.)
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:13 Mi 06.04.2011
Autor: Loddar

Hallo thunder!


Gewissheit wird hier wohl doch nur die Anfrage bei einem Anwalt (für Arbeitsrecht) bringen.


Aber aufgepasst: das Wissen um die Zahlungen für Kollegen kann Dich und die Kollegen in die Bredouille bringen, da hier meistens Stillschweigen zu bewahren ist.

Edit: Okay, dieses "Problem" ist doch keines. Siehe []hier oder []hier.


Gruß
Loddar


Bezug
                                
Bezug
Gewinnbeteiligung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:53 Mi 06.04.2011
Autor: thunder69

Vielen Dank für den Link, Loddar!

VG
thunder

Bezug
        
Bezug
Gewinnbeteiligung: Anmerkung
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:35 Mi 06.04.2011
Autor: Josef

Hallo,


"Gewinnbeteiligung,

Betriebswirtschaft und Sozialpolitik: im weiteren Sinn Bezeichnung für jede Beteiligung am Unternehmensgewinn, im engeren Sinn die vom Arbeitgeber freiwillig oder aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher Regelungen über die feste Entlohnung hinaus gewährte Beteiligung der Arbeitnehmer am Geschäftsergebnis.

Bemessungsgrundlage für die unternehmensinterne Gewinnbeteiligung ist in der Regel der Bilanzgewinn; die Gewinnzuteilung an die einzelnen Arbeitnehmer erfolgt entweder gleichmäßig oder individualisiert nach Jahreslohn."


Quelle: Der Brockhaus, (c) wissenmedia GmbH, 2010



Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Gewinnbeteiligung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 16:00 Mi 06.04.2011
Autor: thunder69

Hallo Josef,

vielen Dank für Deinen Beitrag.
Da ich aber kein Jurist bin, kann ich mir durch Deinen Beitrag meine ursprüngliche Frage nicht beantworten!

VG
thunder

Bezug
                        
Bezug
Gewinnbeteiligung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 07:19 Do 07.04.2011
Autor: Josef

Hallo thunder69,

> Hallo Josef,
>  
> vielen Dank für Deinen Beitrag.
>  Da ich aber kein Jurist bin, kann ich mir durch Deinen
> Beitrag meine ursprüngliche Frage nicht beantworten!
>  
> VG
>  thunder




Bitte beachtet:

"In diesem Forum kann und darf wegen standesrechtlicher Bestimmungen keine Rechtsberatung geleistet werden."


Ich hoffe, du hast hierfür Verständnis.


Viele Grüße,
Josef


Bezug
                                
Bezug
Gewinnbeteiligung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 08:15 Do 07.04.2011
Autor: thunder69

Danke Josef,
ich verstehe, was Du meinst.


VG
thunder

Bezug
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