Fallbsp.Geschäftsunfähigkeit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 20:54 Do 16.06.2011 | Autor: | susl1010 |
Aufgabe | 2. T. ist 20 Jahre alt, aber aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung
geschäftsunfähig. Er lebt in einer betreuten Wohngruppe.
T. bittet den Sozialpädagogen Jura um Geld (€ 3,00), um sich bei McDonalds einen Hamburger holen zu können. Jura gibt ihm das Geld (€ 10,-) – schließlich ist bald Abendbrotzeit – T. geht damit zum Bäcker um die Ecke, der eine Softeismaschine besitzt und holt sich für € 3,00 ein Softeis.
a. Konnte der Bäcker wirksam das Eis an T. verkaufen??
b. Wäre Ihre Lösung eine andere, wenn T. sich von dem Geld eine Flasche Bier und ein Softporno-„Blättchen“ für insgesamt € 9,25 gekauft hätte. |
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
Kann mir jemand helfen auf dieses Beispiel die Subsumtionstechnick anzuwenden?
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:40 Fr 17.06.2011 | Autor: | Josef |
Hallo susl1010,
> 2. T. ist 20 Jahre alt, aber aufgrund einer schweren
> psychischen Erkrankung
> geschäftsunfähig. Er lebt in einer betreuten Wohngruppe.
> T. bittet den Sozialpädagogen Jura um Geld (€ 3,00), um
> sich bei McDonalds einen Hamburger holen zu können. Jura
> gibt ihm das Geld (€ 10,-) – schließlich ist bald
> Abendbrotzeit – T. geht damit zum Bäcker um die Ecke,
> der eine Softeismaschine besitzt und holt sich für €
> 3,00 ein Softeis.
>
> a. Konnte der Bäcker wirksam das Eis an T. verkaufen??
>
"Die Geschäftsunfähigkeit ist in § 104 Nr. 1 und Nr. 2 BGB geregelt.
Geschäftsunfähig ist man weiterhin bei einer dauerhaften krankhaften Störung der Geistestätigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB).
Als Rechtsfolge der Geschäftsunfähigkeit ergibt sich nach § 105 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Nichtigkeit der abgegeben Willenserklärung.
Tätigt ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein Geschäft des täglichen Lebens, das mit geringfügigen Mitteln bewirkt werden kann, so wird das zunächst nach § 105 Abs. 1 BGB nichtige Rechtsgeschäft nach § 105 BGB hinsichtlich Leistung und Gegenleistung wirksam, wenn beide Vertragspartner diese Leistungen erbracht haben. diese Regelung verbessert die rechtliche und soziale Stellung geistig behinderter Mitbürger." [1]
> b. Wäre Ihre Lösung eine andere, wenn T. sich von dem
> Geld eine Flasche Bier und ein Softporno-„Blättchen“
> für insgesamt € 9,25 gekauft hätte.
Geschäfte des täglichen Lebens, das mit geringfügigen Mitteln bewirkt werden kann werden wirksam.
Beispiel: Kauf von Nahrungs- und Genussmitteln, von kosmetischen Artikeln, Textilien oder Presseerzeugnissen, aber auch die Inanspruchnahme einfacher Dienstleistungen fällt darunter (Friseur, Kino, öffentliche Verkehrsmittel). [1]
[1] Bürgerliches Recht; Band 2; Bayerische Verwaltungsschule; Rüdiger Sklarzik, Seite 30
Viele Grüße
Josef
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