Europäische Union < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 18:01 Do 15.05.2008 | Autor: | luke121 |
Hallo,
ich habe ein kleine/große Verständnisproblem in Bezug auf die EU.
Überral lese ich, dass die EU in drei Säulen aufgeteilt ist (1. EG, 2. GASP, 3. PJZS) und dann gibt ja noch das Parlament, die Kommission und den Ministerrat. Wie hängen die mit den Säulen zusammen ? Sind die Institutionen für alle drei Bereiche zuständig und nur bei der ersten Säule können die Beschlüsse verbindliche Gesetze nach sich ziehen ? oder wie...
Danke schon einmal im vorraus
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 20:17 Fr 16.05.2008 | Autor: | Quaeck |
Hi luke121!
Also die 2.Säule der EU, die ja bekanntlich supranational organisiert ist, enthält verschiedene Politikbereiche, wie z.B. die Wirtschafts- und Währungspolitik. Alle Staaten der EU müssen hierbei z.B. die Gesetze, die im Bereich der Wirtschafts-und Währungspolitik von der Kommissions vorgeschlagen und dem Ministerrat und dem Parlament beschlossen werden, in ein nationales Gesetz umwandeln (Bundesregierung macht einen Vorscglag für das neue Bundesgesetz, der Bundestag und Bundesrat verabschieden es, Landesregierungen schlagen das Landesgesetz vor und die Landtage verabschieden das Landesgesetz), da sie ihre Souveränität in diesem Politikbereich auf die EU übertragen haben.
In den anderen intergouvernementalen (zwischen Regierungen statt findene Zusammenarbeit) Politikbereiche (Säulen) muss bei allgemeinen Maßnahmen, wie z.B. bei der Gesetzgebung ein Konsens zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten hergestellt werden.
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