www.vorhilfe.de
- Förderverein -
Der Förderverein.

Gemeinnütziger Verein zur Finanzierung des Projekts Vorhilfe.de.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Mitglieder · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status VH e.V.
  Status Vereinsforum

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Suchen
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - Erbe
Erbe < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Erbe: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:56 Do 05.02.2009
Autor: nicom88

Hallo, ich habe mal eine Frage.

Wenn ein Elternteil hohe Schulden hat, können diese Schulden auf die Erben bei zu hohem Alter oder Todesfall übertragen werden, selbst wenn es das/die Kind/er nicht wollen?

MfG

        
Bezug
Erbe: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:11 Do 05.02.2009
Autor: Analytiker

Hi Nico,

> Wenn ein Elternteil hohe Schulden hat, können diese
> Schulden auf die Erben bei zu hohem Alter oder Todesfall
> übertragen werden, selbst wenn es das/die Kind/er nicht
> wollen?

man muss ein erbe immer "annehmen"! Das impliziert, das einem ein solcher Schuldenberg nicht aufgedrückt werden kann. Im Notfall zahlt Vater Staat die Zeche. Allerdings ist das jetzt recht pauschal. Man muss dort einige Individualrechtliche und vertragliche Dinge beachten ;-)! Ausnahmen möglich...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Erbe: Frage (überfällig)
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 12:47 Do 05.02.2009
Autor: nicom88

und was ist, wenn ich "nein" sage und da eine Million für mich liegen würde?!

Könnte man da noch rankommen oder wäre die weg?
und wenn sie weg ist, wohin?^^

MfG


Bezug
                        
Bezug
Erbe: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:20 Do 05.02.2009
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
                                
Bezug
Erbe: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:44 So 12.04.2009
Autor: Steffi-_-

Wenn du einmal ein Erbe ausschlägst kannst du es nicht aufeinmal wieder annehmen. Auch kannst du nach dem Deutschen Recht das Erbe nicht nur zum Teil ausschlage (Schulden ablehnen u.wertvolle Sachen an sich nehmen).

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
ev.vorhilfe.de
[ Startseite | Mitglieder | Impressum ]