Brände < Chemie < Naturwiss. < Vorhilfe
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Ich grüße das Forum, eine Frage im eigentlichem Sinne gibt es nicht, ich zitiere mal aus einem Brief "durch Schuhdämpfe/Gase kann ein Brand entstehen", Hintergrund sind unsere Schuhregale, die im Flur/Treppenhaus vor unserer Wohnungstür stehen und laut Hausverwaltung mit diesem Argument dort weg sollen. Eigentlich habe ich nur über dieses Argument gelacht. Habe ich zu meiner Schulzeit in Chemie etwas verpasst? Man sollte noch wissen, unter unserem Haus ist eine Tiefgarage für uns sechs Mieter/Besitzer der Wohnungen, in der unsere Autos stehen, Stichwort Benzin. Es ist wirklich keine Scherzfrage, sondern ein echtes Zitat aus besagtem Brief, kann mich ein Chemiker über diesen Sachverhalt aufklären, sicherlich schwer, ich möchte auf den Brief mit sachlichen Argumenten antworten, ich sage jetzt schon danke
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:06 Do 06.11.2014 | Autor: | chrisno |
Ich bin kein Chemiker, darum bleibe ich vorsichtig.
Zuerst die Folgerung: durchgeschwitzte Socken müssen auch mit den entsprechenden Warnhinweisen versehen werden. Eine Aufbewahrung ist nur unter Wasser oder in einem luftdichten Beutel zulässig.
Früher gab es mal Schuputzmittel, die gefährlich rochen. Mit einer Zigarette hätte man die vielleicht in Brand setzen können.
Es gibt aber einen anderen Grund für so ein Verbot. Wenn durch dieses Regal ein Fluchtweg eingeschränkt wird, dann mag das die Feuerwehr aus gutem Grund gar nicht. Darauf muss die Hausverwaltung achten. Hier vermute ich, dass sie einfach die richtige Begründung nicht mehr kennt.
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 13:55 Do 06.11.2014 | Autor: | wolfi90 |
Da die Tiefgarage durch voneinander getrennte Türen vom Treppenhaus getrennt sein muss, spielen Benzindämpfe sicherlich keine Rolle.
Aus den Schuhen entweichen auch keine brennbaren Gase.
Das Problem liegt sehr wahrscheinlich bei der Hausordnung. Diese einmal durchzulesen, könnte sich lohnen. In den üblichen Hausordnungen steht unter dem Punkt „Haus“: Im Hauseingangs- und Treppenbereich dürfen keine Gegenstände gelagert oder abgestellt werden.
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