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Bildschirmarbeitsverordnung: Rechtsgrundlage
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:12 Di 15.03.2011
Autor: Natalia

Hallo zusammen,

ich bin gerade in der Prüfungsvorbereitung in Bürowirtschaft.

Jetzt bin ich beim Thema „die Gestaltung des Arbeitsplatzes“ auf was Interessantes gestoßen, wo ich ein paar Fragen habe.

Es geht um die Bildschirmarbeitsplätze. Da steht in meinem schlauen Buch, dass der Arbeitgeber Vorsorgeuntersuchungen der Augen anbieten muss. Eine Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit bei Beschäftigten unter 40 Jahren regelmäßige Nachuntersuchungen aller fünf Jahre, bei über 40-Jährigen alle drei Jahre und natürlich bei Auftreten von Sehbeschwerden.

Zitat:

"Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keine Augenvoruntersuchung angeboten, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 5.000,00 € nach sich ziehen kann."

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der die Voruntersuchung veranlasst, der Kostenträger, auch für ggf. folgenden Sehhilfen, die Einrichtung spezieller Arbeitsplätze usw.

Meine Fragen.

1. Die Untersuchung wird doch bestimmt in der Realität nicht vom Arbeitgeber angeboten oder? Jedenfalls war es bei mir nicht so.
2. Gilt das auch für Voruntersuchungen von Auszubildenden vor der Aufnahme der Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz?
3. Würde man vor Gericht Recht bekommen? Muss man das über einen Anwalt klären oder muss man zu einer anderen Instanz, um die Ordnungswidrigkeit zu melden?
4. Wenn der Arbeitgeber der Kostenträger der Untersuchungen ist und da rauskommt, dass ich beim Arbeiten am Bildschirm Kontaktlinsen brauche bzw. eine Brille muss er das zahlen?

Ich würde mich freuen, wenn jemand meine Fragen beantworten kann. Ich hoffe es kennt sich jemand mit der Rechtslage in dem o.g. Sachverhalt aus.  


LG
Natalia

        
Bezug
Bildschirmarbeitsverordnung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:06 Mi 16.03.2011
Autor: Josef

Hallo Natalia,


>  
> ich bin gerade in der Prüfungsvorbereitung in
> Bürowirtschaft.
>  
> Jetzt bin ich beim Thema „die Gestaltung des
> Arbeitsplatzes“ auf was Interessantes gestoßen, wo ich
> ein paar Fragen habe.
>  
> Es geht um die Bildschirmarbeitsplätze. Da steht in meinem
> schlauen Buch, dass der Arbeitgeber Vorsorgeuntersuchungen
> der Augen anbieten muss. Eine Erstuntersuchung vor Aufnahme
> der Tätigkeit bei Beschäftigten unter 40 Jahren
> regelmäßige Nachuntersuchungen aller fünf Jahre, bei
> über 40-Jährigen alle drei Jahre und natürlich bei
> Auftreten von Sehbeschwerden.
>
> Zitat:
>  
> "Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keine
> Augenvoruntersuchung angeboten, ist das eine
> Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 5.000,00
> € nach sich ziehen kann."
>  
> Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der die Voruntersuchung
> veranlasst, der Kostenträger, auch für ggf. folgenden
> Sehhilfen, die Einrichtung spezieller Arbeitsplätze usw.
>  
> Meine Fragen.
>  
> 1. Die Untersuchung wird doch bestimmt in der Realität
> nicht vom Arbeitgeber angeboten oder? Jedenfalls war es bei
> mir nicht so.


Doch, sie werden tatsächlich durchgeführt!


"Nach § 6 der Bildschirmarbeitsverodnung i.V.m der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arbeitgeber den Beschäftigten eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person (Augenarzt, Betriebsarzt) anzubieten und im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse dieser Untersuchung ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die dafür erforderlichen Kosten zu übernehmen."


Quelle: Lexikon für das Lohnbüro 2011; rehm, 53. Auflage; Rechtsstand 1.1.2011



>  2. Gilt das auch für Voruntersuchungen von Auszubildenden
> vor der Aufnahme der Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz?


Ja.

>  3. Würde man vor Gericht Recht bekommen? Muss man das
> über einen Anwalt klären oder muss man zu einer anderen
> Instanz, um die Ordnungswidrigkeit zu melden?

Hier ist es angebracht, erst einmal die Sachlage  mit dem Arbeitgeber bzw. mit dem Personalrat oder Betriebsrat zu klären!


>  4. Wenn der Arbeitgeber der Kostenträger der
> Untersuchungen ist und da rauskommt, dass ich beim Arbeiten
> am Bildschirm Kontaktlinsen brauche bzw. eine Brille muss
> er das zahlen?

Ja. Siehe oben!


Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Bildschirmarbeitsverordnung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:30 Mi 16.03.2011
Autor: Natalia

Hallo, ersteinmal vielen Dank für die Antworten!

> Hallo Natalia,
>  
>
> >  

> > ich bin gerade in der Prüfungsvorbereitung in
> > Bürowirtschaft.
>  >  
> > Jetzt bin ich beim Thema „die Gestaltung des
> > Arbeitsplatzes“ auf was Interessantes gestoßen, wo ich
> > ein paar Fragen habe.
>  >  
> > Es geht um die Bildschirmarbeitsplätze. Da steht in meinem
> > schlauen Buch, dass der Arbeitgeber Vorsorgeuntersuchungen
> > der Augen anbieten muss. Eine Erstuntersuchung vor Aufnahme
> > der Tätigkeit bei Beschäftigten unter 40 Jahren
> > regelmäßige Nachuntersuchungen aller fünf Jahre, bei
> > über 40-Jährigen alle drei Jahre und natürlich bei
> > Auftreten von Sehbeschwerden.
> >
> > Zitat:
>  >  
> > "Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keine
> > Augenvoruntersuchung angeboten, ist das eine
> > Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 5.000,00
> > € nach sich ziehen kann."
>  >  
> > Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der die Voruntersuchung
> > veranlasst, der Kostenträger, auch für ggf. folgenden
> > Sehhilfen, die Einrichtung spezieller Arbeitsplätze usw.
>  >  
> > Meine Fragen.
>  >  
> > 1. Die Untersuchung wird doch bestimmt in der Realität
> > nicht vom Arbeitgeber angeboten oder? Jedenfalls war es bei
> > mir nicht so.
>  
>
> Doch, sie werden tatsächlich durchgeführt!
>  
>
> "Nach § 6 der Bildschirmarbeitsverodnung i.V.m der
> Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der
> Arbeitgeber den Beschäftigten eine angemessene
> Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine
> fachkundige Person (Augenarzt, Betriebsarzt) anzubieten und
> im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre
> Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen,
> wenn die Ergebnisse dieser Untersuchung ergeben, dass
> spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht
> geeignet sind.
>
> Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes
> ist der Arbeitgeber verpflichtet, die dafür erforderlichen
> Kosten zu übernehmen."
>
>
> Quelle: Lexikon für das Lohnbüro 2011; rehm, 53. Auflage;
> Rechtsstand 1.1.2011
>  
>
>
> >  2. Gilt das auch für Voruntersuchungen von Auszubildenden

> > vor der Aufnahme der Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz?
>  
>
> Ja.
>  
> >  3. Würde man vor Gericht Recht bekommen? Muss man das

> > über einen Anwalt klären oder muss man zu einer anderen
> > Instanz, um die Ordnungswidrigkeit zu melden?
>  
> Hier ist es angebracht, erst einmal die Sachlage  mit dem
> Arbeitgeber bzw. mit dem Personalrat oder Betriebsrat zu
> klären!


Soweit ich der Vorschrift entnehmen kann, muss der Arbeitgeber doch auf den Azubi/Arbeitnehmer zugehen und diese Untersuchung anbieten oder muss erst der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber gehen? Was, wenn es keinen Betriebsrat gibt und wir über eine Firma mit 5 Arbeitnehmern sprechen?

>
> >  4. Wenn der Arbeitgeber der Kostenträger der

> > Untersuchungen ist und da rauskommt, dass ich beim Arbeiten
> > am Bildschirm Kontaktlinsen brauche bzw. eine Brille muss
> > er das zahlen?
>  
> Ja. Siehe oben!
>  
>
> Viele Grüße
>  Josef


Bezug
                        
Bezug
Bildschirmarbeitsverordnung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 07:37 Do 17.03.2011
Autor: Josef

Hallo Natalia,



Beachte bitte:

"In diesem Forum kann und darf wegen standesrechtlicher Bestimmungen keine Rechtsberatung geleistet werden."


Viele Grüße
Josef

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