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Forum "Bauingenieurwesen" - Bebauungsplan, Erstellung
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Bebauungsplan, Erstellung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:15 Mi 05.06.2013
Autor: mleczko

Hallo liebe Bauingenieure,

bezüglich des Studiums muss ich einen B-Plan erstellen und habe dazu keine Informationen. Mir ist eigentlich nur klar, dass ich von der gesamten Fläche alle Teilflächen bis zur Netto-Wohnfläche berechnen muss.
Aber was muss danach nun gemacht werden? Sturr den Plan "malen" macht wohl keinen Sinn.

Hättet ihr gutes Infomaterial, wo ich eine gute Vorgehensweise habe? Oder gibt es gute Gesetzestexte? Die Beispiele und kurze Erläuterungen aus dem Internet sind leider nicht die tollsten :/

Dazu müsste auch eine Begründung her. Dies wäre in meinen Augen nur eine Art "Wiedergabe" von dem, welche Gedanken und Rechnungen ich gemacht hatte? Liege ich hiermit richtig?


Wäre euch sehr dankbar, wenn ich mir gute Tipps, Ideen, gute Quellen mit Erläuterunge nennen könntet!


Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

        
Bezug
Bebauungsplan, Erstellung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:24 Mi 05.06.2013
Autor: hannesmathe

Moin,

das hört sich eher nach einer aufgabenstellung für architekten oder stadtplaner an...
http://lmgtfy.com/?q=bebauungsplan . erster link. Dort wirst du einiges an infos finden und auch bilder wie so etwas auszusehen hat.
ansonsten kannst du dich auch bei deiner lokalen gemeinde informieren. bei größeren Städten gibts sowas auch online zb. http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online/

und im "begründungsteil" solltest du wohl "begründen" warum du bestimmten flächen bestimmte Funktionen zugewiesen hast...

Bezug
                
Bezug
Bebauungsplan, Erstellung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:28 Fr 07.06.2013
Autor: mleczko

Danke für deine Antwort!

Für die Bearbeitung muss ich bspw. bestimmte Annahmen treffen oder "Regeln" aus Gesetztestexten einhalten bzw. an welche muss ich mich überhaupt orientieren. Annahmen sind mir auch unbekannt, wie bspw. die Straßen prozentual zu berechnen sind an der gesamten Fläche.
Für mich sieht es "einfach" so aus, dass ich mit etwas "Logik" "blind" drauf los malen kann (grob natürlich) und dass ich einfach erkläre, wie du es gesagt hattest, warum ich es so einteile. Hier muss ich doch auch bestimmte Faktoren betrachten wie bspw. den Umweltschutz oder andere bei der Einteilung die Infrastruktur.

Hatte mir auch eine Einteilung gemacht, was in der Begründung stehe könnte, finde diese jedoch etwas mau. Würde mit einer Art Vorwort beginnen, wo ich überhaupt mache bzw. was der Inhalt der Begründung ist. Anschließend als "Ziel" erkläre, welche Vorgaben einzuhalten sind und welches Ziel erreicht werden sollte. Daraus ein Kapitel "Rechnung", wo ich meine Flächeneinteilung erkläre und danach den Teil "Erläuterung", wo eben alles erklärt wird mit Argumenten etc.

Bin leider kein Architekt, sondern "nur" ein Bauingenieur :)

Wäre dir sehr dankbar für Antworten zum obigen.

MfG,
mleczko

Bezug
                        
Bezug
Bebauungsplan, Erstellung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:06 Fr 07.06.2013
Autor: hannesmathe

Moin,
zum glück bist du nicht "nur" architekt...
ein bauleitplan bzw. bebauungsplan wird von den gemeinden selber aufgestellt.
nach bauGB §2
(1) Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

(2) Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

(3) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten.

kannst dich mal auf buzer.de einlesen...
sowiet ich weiss gibt es keine genauen vorschriften von wegen XY% Prozent straßen oder derlgeichen. es muss nur alles begründet sein, und wenn es "logisch" nachvollziehbar ist wird dir schon niemand einen strick draus drehen. erst recht nicht an der uni...


Bezug
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