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(Frage) überfällig | Datum: | 12:40 Sa 17.05.2014 | Autor: | ne1 |
Hallo,
es geht mir um die Definition des Arguments. Die Definitionen und Beispiele stammen aus dem Buch "Einführung in die Logik", Beckermann, sie sind an die deutsche Sprache gebunden und haben in der ersten Linie mehr mit Philosophie zu tun als mit Mathe zumindest habe ich den Eindruck.
Definitionen:
Aussagesätze sind Sätze, die prinzipiell entweder wahr oder falsch sind. Ihre Wahrheit ist nicht von den Umständen ihrer Äußerung anhängig.
Argument: Ein Argument ist eine Folge von Aussagesätzen, mit der der Anspruch verbunden ist, dass ein Teil dieser Sätze (die Prämissen) einen Satz der Folge (die Konklusion) in dem Sinn stützen, dass es rational ist, die Konklusion für wahr zu halten, falls die Prämissen wahr sind.
Gültiges Argument: Ein Argument heißt genau dann gültig, wenn es tatsächlich rational ist, die Konklusion für wahr zu halten, falls die Prämissen wahr sind.
Schlüssiges Argument: Ein Argument heißt schlüssig genau, dann wenn es gültig ist und alle seine Prämissen wahr sind.
Schlüssige Argumente werden dann als gute Argumente bezeichnet.
Ich fange von hinten an.
Bielefeld liegt am Teutoburger Wald und hat über 300 000 Einwohner. Also: Bielefeld liegt am Teutoburger Wald. Es handelt sich um ein schlüssiges Argument, da die Prämissen wahr sind und das Argument gültig ist.
Alle Walle sind Fische. Alle Delfine sind Wale. Also: Alle Delfine sind Fische. Es handelt sich hier um ein gültiges Argument, weil ich, umgangssprachlich gesprochen, die Konklusion aus den Prämissen hergeleitet habe. Die Prämisse ist falsch, deshalb ist es kein schlüssiges Argument.
Jetzt stelle ich mir die Frage, was ist ein Argument? Ist es also jede Folge von Aussagesätzen, wo die Konklusion wahr ist falls die die Prämisse wahr ist? Folgendes Beispiel: Im Jahr 79 wurde Prompeji durch einen Ausbruch des Vesus zerstört. Also: Albert Einstein starb 1955 in Princeton. Laut meines Buches ist es ein Argument jedoch kein gültiges. Die Definition im Buch ist für mich nicht verständlich, denn was soll "mit der der Anspruch verbunden ist" heißen? Was ist denn rational?
Außerdem wird noch gesagt, dass "mit der der Anspruch verbunden ist" nicht weggelassen sein sollte, denn dieser Definition zufolge könnte es in einem bestimmten Sinne gar keine schlechten Argumente geben. Argumente, mit denen zwar der Anspruch verbunden ist, dass die Prämissen die Konklusion stützen, bei denen dies aber tatsächlich nicht der Fall ist, wären nämlich dieser Definition zufolge keine schlechten, sondern gar keine Argumente. Der Unterschied ist mir auch nicht ganz klar.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 13:20 Di 17.06.2014 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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