Absorptionsgesetz < HochschulPhysik < Physik < Naturwiss. < Vorhilfe
|
Hallöchen.
Ich hab ein kleines Problem bei der Auswertung meines Chemiepraktikums. Und zwar hab ich in der Uni die Absorbanz einer Lösung mit verschiedenen Konzentrationen gemessen. Die Absorbanz über die Konzentration aufgetragen ergibt eine Gerade. Nach dem Lambert-Beerschen-Gesetz dürfte der Achsenabschnitt Null sein. Ist bei mir aber eigentlich nicht.
Meine Frage: Muss der Achsenabschnitt wirklich Null sein oder gibt es möglicherweise aus der Messung heraus einen Grund für einen Achsenabschnitt?
Oder muss ich die Ausgleichsgerade einfach durch den Nullpunkt legen?
Danke euch,
Gruß miniscout
|
|
|
|
Hallo!
Ich denke, daß du bei einer 0%-Lösung sicher schon Absorbtion durch das Lösungsmittel und den Behälter hast. Deshalb ist das keine Ursprungsgrade, und deshalb solltest du eine allgemeine Grade da reinlegen.
Du rechnest danach alleine mit der Steigung der Graden weiter.
|
|
|
|
|
> Hallo!
>
> Ich denke, daß du bei einer 0%-Lösung sicher schon
> Absorbtion durch das Lösungsmittel und den Behälter hast.
> Deshalb ist das keine Ursprungsgrade, und deshalb solltest
> du eine allgemeine Grade da reinlegen.
>
> Du rechnest danach alleine mit der Steigung der Graden
> weiter.
Hallo,
ich hab das Spektrometer vor Probenanalyse mit dest. Wasser geeicht, dann müsste das doch rausfallen oder?
Danke und Gruß,
miniscout
|
|
|
|
|
Hallo!
Theoretisch schon, aber die Praxis ist immer noch etwas anders.
Ist die Abweichung vom Ursprung denn sehr groß (bezogen z.B. auf den Wert vom dest. Wasser)? Wenn ja, könntest du dich evtl irgendwo verrechnet haben. Wenn nein, solltest du dir keine Gedanken machen, und mit einer normalen, nicht-Ursprungs-Graden rechnen.
|
|
|
|