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Absatzhelfer: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:05 So 20.03.2011
Autor: Natalia

Hallo zusammen,

ich bin wie immer noch in der Prüfungsvorbereitung.

Im Moment schaue ich mir noch einmal alle Notizen an.

Ich bin gerade bei den Absatzhelfern gelandet und habe auch gleich eine Frage an euch.

In meinen Aufzeichnungen steht der "Vertragsabschluss mit dem Kunden":

Handelsreisender = in fremden Namen, auf fremde Rechnung

Handelsvertreter = in fremden Namen auf fremde Rechnung

Kommissionär = in eigenem Namen auf fremde Rechnung

Ich verstehe die Erklärungen nicht. Kann mir vielleicht jemand von euch weiterhelfen und mir erklären, was die unterstrichenen Aussagen meinen?


LG
Natalia

        
Bezug
Absatzhelfer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:28 So 20.03.2011
Autor: mmhkt

Guten Tag,
eine empfehlenswerte Seite:
[]www.wirtschaftslexikon24.net

Hier findest Du unter dem Werbebanner für die Bürosoftware z.B. die Erklärung für "Im eigenen Namen".

Mit den anderen Begriffen kannst Du es über die Suche probieren.

Gutes Gelingen und einen schönen Sonntag!
mmhkt


Bezug
        
Bezug
Absatzhelfer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:24 So 20.03.2011
Autor: Josef

Hallo Natalia,




>  
> Ich bin gerade bei den Absatzhelfern gelandet und habe auch
> gleich eine Frage an euch.
>  
> In meinen Aufzeichnungen steht der "Vertragsabschluss mit
> dem Kunden":
>  
> Handelsreisender = in fremden Namen, auf fremde Rechnung
>  
> Handelsvertreter = in fremden Namen auf fremde Rechnung
>  


"Handelsvertreter,
selbstständiger Gewerbetreibender, der aufgrund eines dauernden Vertragsverhältnisses für eines oder mehrere Unternehmen ständig Geschäfte vermittelt (Vermittlungsvertreter) oder abschließt (Abschlussvertreter). Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle auf seine Tätigkeit zurückzuführenden Geschäfte (§§ 84 folgende HGB)." [1]



> Kommissionär = in eigenem Namen auf fremde Rechnung
>  

"Kommissionsgeschäft, Rechtsgeschäft, durch das ein Kaufmann oder ein Kleingewerbetreibender (der Kommissionär) es übernimmt, Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen, aber für Rechnung (das heißt im Auftrag) eines anderen (des Kommittenten) einzukaufen oder zu verkaufen (§§ 383 folgende HGB). Vertragspartner des Ausführungsgeschäfts (also mit einem Dritten) ist der Kommissionär als Käufer oder Verkäufer. " [1]



Quelle:
[1] Der Brockhaus, (c) wissenmedia GmbH, 2010


Viele Grüße
Josef

Bezug
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