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Ablösebetrag in 50 Jahren?: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:02 Mo 16.08.2010
Autor: Skollvaldr1

Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

Hallo liebe Mathe-Profis,

zur Zeit beschäftige ich mich mit einem Rechenmodell, das Kommunen bei der Berechnung von Pflegekosten für Biotope unterstützt.
Die aktuelle Formel dazu lautet:

[mm] E^{t}_u [/mm] = [mm] K^{j}_u \bruch {q^t - 1}{q^t*(q - 1)} [/mm]

wobei gilt:

[mm] E^{t}_u [/mm] = Kapitalisierte Unterhaltungskosten, jährlich und begrenzt in EURO

[mm] K^{j}_u [/mm] = Kosten der jährlichen Unterhaltung in EURO

q = Zinsfaktor der Kapitalisierung = 1 + [mm] \bruch [/mm] {z}{100}

z = Zinssatz der Kapitalisierung 4 %

t = Zeit der begrenzten Unterhaltsverpflichtung in JAHREN

Hiermit kann berechnet werden, welchen Betrag eine Kommune aktuell zu bezahlen hätte, um die Pflege über x Jahre von einem Dritten leisten zulassen.

Und jetzt meine Frage zu einem theoretischen Konstrukt:

Wenn die Gemeinde nun beispielsweise die ersten 50 Jahre die Fläche selbst pflegen möchte, aber bereits heute schon den zukünftigen Pflegebetrag (also in 50 Jahren) an den Leistungsnehmer zahlen möchte, wie müsste die Formel verändert werden?
Aktuell tendiere ich da zu der Rentenbarwertformel. Liege ich damit richtig?
Wie in etwa wäre die sinnhaft einzubauen?

Besten Dank im vorraus von einem eher Mathe-Unbegabten
Martin

        
Bezug
Ablösebetrag in 50 Jahren?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:50 Mo 16.08.2010
Autor: Josef

Hallo,

>  
> zur Zeit beschäftige ich mich mit einem Rechenmodell, das
> Kommunen bei der Berechnung von Pflegekosten für Biotope
> unterstützt.
>  Die aktuelle Formel dazu lautet:
>  
> [mm]E^{t}_u[/mm] = [mm]K^{j}_u \bruch {q^t - 1}{q^t*(q - 1)}[/mm]
>  
> wobei gilt:
>  
> [mm]E^{t}_u[/mm] = Kapitalisierte Unterhaltungskosten, jährlich und
> begrenzt in EURO
>  
> [mm]K^{j}_u[/mm] = Kosten der jährlichen Unterhaltung in EURO
>  
> q = Zinsfaktor der Kapitalisierung = 1 + [mm]\bruch[/mm] {z}{100}
>  
> z = Zinssatz der Kapitalisierung 4 %
>  
> t = Zeit der begrenzten Unterhaltsverpflichtung in JAHREN
>  
> Hiermit kann berechnet werden, welchen Betrag eine Kommune
> aktuell zu bezahlen hätte, um die Pflege über x Jahre von
> einem Dritten leisten zulassen.


[ok]


>  
> Und jetzt meine Frage zu einem theoretischen Konstrukt:
>  
> Wenn die Gemeinde nun beispielsweise die ersten 50 Jahre
> die Fläche selbst pflegen möchte, aber bereits heute
> schon den zukünftigen Pflegebetrag (also in 50 Jahren) an
> den Leistungsnehmer zahlen möchte, wie müsste die Formel
> verändert werden?
>  Aktuell tendiere ich da zu der Rentenbarwertformel. Liege
> ich damit richtig?


[ok]

>  Wie in etwa wäre die sinnhaft einzubauen?
>  

In 50 Jahren sind Leistungen und Gegenleistungen wohl ausgeglichen.

Eine Barabfindung kann noch z.B. für eine Restlaufzeit von 10 Jahren ermittelt werden. D.h., die Pflegekosten trägt die Kommune für die  ersten 40 Jahre. Für die Restlaufzeit von 10 Jahren zahlt die Kommune dann eine Abfindung an einen Dritten. Die Abfindung wird durch Abzinsen ermittelt.

Viele Grüße
Josef


Bezug
                
Bezug
Ablösebetrag in 50 Jahren?: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 09:01 Di 17.08.2010
Autor: Skollvaldr1

Hallo Josef,

vielen Dank für deine sehr zügige Antwort!

Genau, und wenn die Kommune dieses Geld bereits jetzt bezahlen möchte, was wäre die richtige Formel.
Ich denke, dass es der Rentenbarwertfaktor sein müsste. Liege ich da richtig?

Beste Grüße,
Martin

Bezug
                        
Bezug
Ablösebetrag in 50 Jahren?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:44 Di 17.08.2010
Autor: Josef

Hallo Martin,


>  
> Genau, und wenn die Kommune dieses Geld bereits jetzt
> bezahlen möchte, was wäre die richtige Formel.
>  Ich denke, dass es der Rentenbarwertfaktor sein müsste.
> Liege ich da richtig?
>  

[ok]

Viele Grüße
Josef

Bezug
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